Albstadt

OB-Wahl in Albstadt: Wahlbenachrichtigung weg – was nun?

14.03.2023

von Pressemitteilung

OB-Wahl in Albstadt: Wahlbenachrichtigung weg – was nun?

© Dagmar Stuhrmann

Der rote Wahlbriefumschlag muss bis 19. März, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.

Die Stadtverwaltung Albstadt gibt Informationen rund um die Neuwahl am 19. März. Auch wenn die Wahlbenachrichtigung weg ist, darf man natürlich trotzdem wählen. Was sonst noch beim Wählen im Wahllokal und bei der Briefwahl zu beachten ist.

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, gilt die Wahlbenachrichtigung der Wahl vom 5. März auch für die Neuwahl am 19. März. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren, verlegt oder bereits vernichtet habe, brauche aber nicht zu befürchten, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. Jeder, der im Wählerverzeichnis eingetragen sei, könne wählen.

Ausweis oder Pass genügt

Für das Wählen im Wahllokal bedeutet das: „Die Wahl ist durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, bei Unionsbürgern durch einen gültigen Identitätsausweis möglich.“

Briefwähler bekommen Unterlagen

Für Briefwähler: „Alle, die bereits für die Wahl am 5. März und für die Neuwahl am 19. März Briefwahlunterlagen beantragt haben, bekommen diese ab Montag, 13. März, automatisch zugesandt. Ein erneuter Antrag ist nicht notwendig.“

Wahlamt gibt Auskunft

Falls Wahlberechtigte bis Freitag, 17. März, keine Unterlagen erhalten haben oder nicht mehr wissen, ob sie bereits Briefwahlunterlagen für die Neuwahl beantragt haben, sollten sie sich umgehend an das Wahlamt der Stadt Albstadt, Telefon 07431 160-2222, wenden (E-Mail: wahlamt@albstadt.de). Wer erstmalig für die am 19. März stattfindende Neuwahl Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann dafür die rechte Spalte auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen oder die Unterlagen bis einschließlich 16. März, 12 Uhr, online auf albstadt.de beantragen.

Die Wahlbenachrichtigung selbst ist laut Stadtverwaltung nicht Voraussetzung für den Antrag auf Briefwahlunterlagen. Bei Verlust der Wahlbenachrichtigung könne der Antrag schriftlich per E-Mail an wahlamt@albstadt.de oder auch persönlich erfolgen.

Wann haben die Dienststellen geöffnet?

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Neuwahl am 19. März kann bei den nachfolgenden Dienststellen erfolgen: im Stadtteil Ebingen beim Amt für öffentliche Ordnung, Einwohneramt, Rathaus Albstadt, Zimmer 321, Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 bis 11.30 Uhr und 15.30 Uhr bis 18 Uhr, sowie am Freitag, 17. März, von 8 bis 18 Uhr. In Tailfingen werden die Wahlscheine auch vom Bürgerbüro Tailfingen, Adlerstraße 14, ausgestellt, Montag und Dienstag 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr sowie am Freitag, 17. März, von 8 bis 18 Uhr. In den Stadtteilen Burgfelden, Laufen, Lautlingen, Margrethausen, Pfeffingen und Onstmettingen erfolgt die Ausstellung der Wahlscheine auch durch die Ortsämter, bis einschließlich Freitag, 17. März, allerdings nur im Rahmen der geltenden Dienstzeiten.

Persönliche Abholung

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ab Donnerstag, 16. März, eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen notwendig ist, da bei einer postalischen Versendung ein rechtzeitiger Empfang nicht mehr gewährleistet werden könne. Der letzte Termin zur Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 17. März, 18 Uhr. Danach haben Wahlberechtigte nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten und zwar, wenn das Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben wurde, wenn man den Wahlschein schuldlos nicht erhalten hat oder wenn man plötzlich erkrankt ist.

Bereitschaftsdienst im Rathaus

Im Rathaus Albstadt sei für solche Fälle ein Bereitschaftsdienst am Samstag, 18. März, von 10 bis 12 Uhr eingerichtet. Am Wahltag ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen nur noch im Fall plötzlicher Erkrankung bis 15 Uhr im Rathaus Albstadt möglich.

Bis wann der Umschlag eingegangen sein muss

Der rote Wahlbriefumschlag muss bis Sonntag, 19. März, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung Albstadt, Marktstraße 35, in Ebingen eingegangen sein. Demnach empfiehlt die Stadtverwaltung eine persönliche Abgabe der Briefwahlunterlagen oder den Einwurf in den Rathaus-Briefkasten in Ebingen.

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