Ratshausen

Neues Biotop gefordert

02.12.1999

von Daniel Seeburger

Wie erst im Nachhinein bekannt geworden ist, handelt es sich bei dem Gelände an der Schlichem um ein so genanntes "§ 24a-Biotop", das allerdings in der Biotopkartierung des Landratsamtes nicht enthalten war. Trotzdem hat die Kreisbehörde jetzt die Auflage erteilt, die Maßnahme durch die Anlegung eines neuen Biotops rückgängig zu machen. Die favorisierte Lösung der Naturschutzbehörde, ein Biotop m...

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