Neuer Bauplatz in Geislingen: Stadt ändert Bebauungsplan, Besitzer wird zur Kasse gebeten
23.02.2023

© Rosalinde Conzelmann
Auf diesem Gartengrundstück möchte der Besitzer bauen. Die Stadt muss dafür die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen und den Bebauungsplan ändern.
Nachverdichtung ist derzeit ein großes Thema in Geislingen. Die nachträgliche Bebauung von Flächen erfordert in der Regel eine Änderung der bestehenden Bebauungspläne. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung nicht nur den Weg frei gemacht für eine Bebauung eines eigenen Grundstückes, sondern wird den Wunsch eines Eigentümers, in seinem Garten zu bauen, erfüllen. Der Unterschied: In diesem Fall ist der Antragsteller auch der Zahlmeister.