Hechingen

Messerangriff auf Hechinger Parkplatz: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchten Mords

14.04.2022

von Pressemitteilung

Messerangriff auf Hechinger Parkplatz: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchten Mords

© Pascal Tonnemacher

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten versuchten Mord vor. (Symbolfoto)

Nachdem ein 57-jähriger Mann im vergangenen November mit einem Messer auf seine ehemalige Lebensgefährtin eingestochen hatte, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben.

Wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Hechingen Anklage gegen einen 57- Jährigen zum Schwurgericht des Landgerichts Hechingen erhoben.

Wie die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung erklärt, wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, am Mittag des 22. November 2021 auf dem Parkplatz eines Hotel-Restaurants in Hechingen mehrfach auf seine ehemalige Lebensgefährtin eingestochen zu haben, als beide im Auto des Angeschuldigten saßen.

Trennung als möglicher Auslöser für Tat

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft konnte sich der Angeschuldigte – nach einer letzten Aussprache am Tattag – nicht mit der Trennung von seiner ehemaligen Lebensgefährtin abfinden und entschloss sich daher zur Tötung mittels eines im Seitenfachs der Fahrertüre verwahrten Messers.

Die 56-jährige Geschädigte, die nicht mit einem Angriff auf ihr Leben rechnete, erlitt durch die Messerstiche drei Stichwunden im Hals- bzw. Hinterhauptbereich. Außerdem trug sie von der Abwehr des Messers mehrere Schnittverletzungen an der linken Hand davon.

Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordmerkmale der Heimtücke sowie der niedrigen Beweggründe als erfüllt an, weshalb Anklage wegen versuchten Mordes erhoben wurde. Der Angeschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.

Opfer soll aus Notwehr gehandelt haben

Soweit der Geschädigten ebenfalls ein Vergehen der gefährlichen Körperverletzung zur Last gelegt wurde, nachdem sie dem Angeschuldigten während der Tat mit demselben Messer auch zwei Stiche in den linken Oberschenkel versetzt hatte, wurde das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Geschädigte, welche die Tat auf ihrer Flucht vor dem Angeschuldigten und während eines Gerangels um das Tatmesser beging, insoweit aus Notwehr handelte.

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