Zollernalbkreis

Kreisräte haben beschlossen: Es gibt bald eine Koordinierungsstelle für Mobilität und Klimaschutz

19.04.2023

Von Gert Ungureanu

Kreisräte haben beschlossen: Es gibt bald eine Koordinierungsstelle für Mobilität und Klimaschutz

© Paul Braun

E-Mobilität wird immer wichtiger. Das zeigen die immer mehr werdenden Ladestationen für E-Autos und E-Bikes, wie hier in Balingen.

„Muss es eine zusätzliche Stelle sein?“ Darüber diskutierte der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung und entschied sich letztlich für die Antwort „Ja“. Es ging dabei um eine Koordinierungsstelle für Mobilität und Klimaschutz, die der Landkreis nun einrichtet. Die Kosten übernimmt das Land – vorerst. Wir haben zusammengefasst, was den Kreisrätinnen und Kreisräten beim Beschluss wichtig war und auf welche Voraussetzungen sie Wert legten.

709 und keine mehr: Der CDU-Fraktionsvorsitzende Frank Schroft besteht darauf, dass die Zahl der Stellen im Landratsamt gedeckelt bleiben muss. Auch wenn die Landesregierung die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Mobilität und Klimaschutz fordert – und vorerst auch die geschätzten Kosten in Höhe von zirka 105.000 Euro im Jahr übernimmt.

Anders gesagt: Die Verwaltung solle sich überlegen, ob die neue Stelle nicht mit dem vorhandenen Personal aufgefangen werden könne. Etwa im Bereich Verkehrsplanung. Aber mit einer Deckelung kann sich Dezernent Karl Wolf nicht anfreunden: „Wir kommen aus der Nummer nicht raus“, sagte er und verwies auf weitere Themen, die auf den Landkreis zukämen. Beispiel Kinderarmut.

Ziele der Verkehrswende

Dezernentin Catharina Pawlowskij erklärte auf die Anfrage von CDU-Kreisrat Heinrich Götz, dass die Stelle nicht „aus dem Bestand“ abgedeckt werden könne. Sie verwies auf die ambitionierten Ziele der Verkehrswende, zu der nicht zuletzt auch Lärmschutz und Ähnliches gehöre: Bei einer Verdoppelung des Verkehrs müsse jede zweite Tonne klimaneutral befördert werden, den Kfz-Verkehr gelte es um ein Fünftel zu reduzieren, jedes zweite Auto müsse klimaneutral fahren, jeder zweite Weg müsse zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden. Mehr noch: Bis 2040 soll der Verkehrssektor treibhausgasneutral sein.

Pflichtaufgabe des Landes

Georg von Cotta (FDP) meinte, es sei eine Pflichtaufgabe vom Land, die erfüllt werden müsse. Er gab aber auch zu bedenken, dass man im ländlichen Raum lebe. Begriffe wie Straßenverkehrsrecht und Parkraumbewirtschaftung seien wohl zu hoch gegriffen.

Landrat Günther-Martin Pauli räumte ein, dass Mobilität und Klimaschutz ein „dynamischer Prozess“ bleiben werden, denn „nicht alles muss eins zu eins von oben nach unten weitergegeben werden“. Die kommunale Selbstverwaltung dürfe nicht ausgehöhlt werden.

Nahverkehrsplan berücksichtigt

Thomas Miller (CDU) erkundigte sich, ob der Nahverkehrsplan bei der Mobilitätsplanung berücksichtigt werde. Das werde er, versicherte Pawlowskij: „Anhand des Nahverkehrsplans werden wir in die Mobilitätsplanung einsteigen.“ Die Stelle werde organisatorisch beim Amt Kreisimmobilien im Sachgebiet Klimaschutz angesiedelt – in ihrem Dezernat.

Frank Schroft blieb eisern: 709 Stellen, „da wird’s gedeckelt, für dieses und nächstes Haushaltsjahr“. Für die neue Stelle müsse eine andere gestrichen werden, „egal, wo man die hernimmt“. Denn das kenne man ja: 2025 werde das Land die Finanzierung der Stelle zurückfahren, dann bliebe es wieder mal beim Landkreis hängen.

Stelle zu streichen, wäre schwierig

Schwierig, ab 2024 eine Stelle zu streichen, um den Bestand zu halten, meinte Dezernent Karl Wolf. Aber: „Wenn wir alle Stellen rausnehmen, die nichts kosten, wären wir näher beieinander.“ Und Landrat Günther-Martin Pauli fügte hinzu: Eine Planwirtschaft sei in diesem Fall zwar „wünschenswert, aber nicht durchsetzbar“.

Bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung wurde die Einrichtung der Stelle letztlich mehrheitlich befürwortet und beschlossen – jedoch unter zwei Voraussetzungen.

Beschluss unter zwei Voraussetzungen

Erstens sei diese zusätzliche Stelle mit offenen beziehungsweise nicht besetzten Stellenanteilen des Kreishaushalts zu decken und zweitens müsse die Stellenobergrenze von 709, die der Kreistag im Zuge der Verabschiedung des Kreishaushalt für das Jahr 2023 fraktionsübergreifend beschlossen hat, nach wie vor eingehalten werden.

„Damit wird für diese Stelle kein zusätzlicher Stellenanteil geschaffen, sondern muss mit den der Landkreisverwaltung zur Verfügung stehenden Stellenanteilen des Stellenplans 2023 gedeckt werden“, so Frank Schroft.

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