Balingen

Keine Zweifel an Schilderungen der Kinder

16.04.2015

von Karl-Otto Müller

„In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) plädierte am Freitag die Verteidigung. Nach Zeugenanhörung ist Richterin Birgit Goßger sicher: Der Angeklagte hat seine Nachbarkinder unsittlich angefasst.

Mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung und 2000 Euro Geldstrafe, blieb das Balinger Amtsgericht leicht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Für den 45-jährigen Lehrer genug, seinen Beamtenstatus zu verlieren. Während er selbst das Urteil recht gefasst aufnahm, musste für die Ehefrau ein Sanka gerufen werden. Die Verteidigung kündigte a...

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