Heinz Rieber und die Feuerwehr sind eine Einheit
14.11.2018
Der langjährige stellvertretende Kreisbrandmeister erfährt eine ganz besondere Würdigung.
Insgesamt 20 Jahre war Heinz Rieber als Stellvertreter des Kreisbrandmeisters tätig. Der Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Winterlingen, bei der er den Dienstgrad eines Hauptbrandmeisters bekleidet, trat dieses Jahr altershalber aus dem Dienst für den Zollernalbkreis aus.
Als Ehrenbeamter des Landkreises war Rieber immer einsatzbereit, wenn der Kreisbrandmeister selbst verhindert war - vor allem als erfahrener Berater für die Einsatzleitung bei schwierigen Einsätzen, aber auch zu repräsentativen Terminen wie Feierlichkeiten oder den jährlichen Versammlungen der Feuerwehren im Zollernalbkreis.
Bei einem kleinen Festakt im Landratsamt dankte ihm Landrat Günther-Martin Pauli für den verlässlichen Dienst. In den Dank schloss er vor allem auch Riebers Familie ein. Die beiden Kinder – beide auch in der Einsatzabteilung der Feuerwehr Winterlingen aktiv – und seine Frau Traudel mussten häufig auf Ehemann und Vater verzichten, wenn dieser von der Leitstelle in den Einsatz gerufen wurde.
Landrat Pauli hob auch die große Unterstützung hervor, die Heinz Rieber seitens der Gemeinde Winterlingen und von seinem Arbeitgeber für die ehrenamtliche Tätigkeit erfahren hat. Heinz Rieber ist langjähriger Kommandant der Gesamtwehr Winterlingen, führte für 30 Jahre auch die Abteilung Winterlingen, war als Stellvertreter des Kreisbrandmeisters und darüber hinaus noch als Schiedsrichter für das Feuerwehr-Leistungsabzeichen sowie als Kreisausbilder tätig.
Als Zeichen der Anerkennung für die Verdienste um das Feuerwehrwesen wurde Rieber Anfang des Jahres bei der Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbands Zollernalb mit der höchsten Auszeichnung für Feuerwehrangehörige, dem deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold, geehrt.
Nun wurde Heinz Rieber als weiteres Zeichen der Anerkennung das Amt des stellvertretenden Kreisbrandmeisters ehrenhalber verliehen. Somit darf Heinz Rieber bei entsprechenden Anlässen auch weiterhin die Uniform mit Funktionsabzeichen tragen.