Grosselfingen

Grosselfinger Gemeinderat ebnet Netto-Discounter den formellen Weg

13.11.2023

Von Olga Haug

Grosselfinger Gemeinderat ebnet Netto-Discounter den formellen Weg

© Unternehmen

So könnte der Netto-Discounter aussehen, der im kommenden Frühling in Grosselfingen auf dem „Bisinger Wasen“ gebaut werden soll. Laut aktuellem Zeitplan könnte im März oder April mit dem Bau begonnen werden.

Wenn alles nach Plan läuft, wird im Frühling gebaut und im Herbst kommenden Jahres könnte der Discounter bereits einziehen. Hierfür hat der Grosselfinger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den Weg frei gemacht und segnete den Bebauungsplan „Bisinger Wasen“ ab. Das Regierungspräsidium fordert indes eine neue Zufahrt.

Der Grosselfinger Gemeinderat erteilte dem Bebauungsplan „Bisinger Wasen“ und damit auch dem geplanten Netto-Discounter in seiner jüngsten Sitzung grünes Licht. Der Bebauungsplan muss aufgestellt werden, um den Netto-Markt realisieren zu können. Formell hat der Gemeinderat also den Weg geebnet. Jetzt geht es an den Feinschliff. Im Wesentlichen kann die Planung umgesetzt werden, allein die Zufahrt missfiel dem Regierungspräsidium.

Zufahrt zum Discounter und zum Autohaus müssen sich gegenüber liegen

Die Zufahrt, so erklärt Bürgermeister Friedbert Dieringer, muss verschoben werden und im besten Fall gegenüber der Zufahrt zum Autohaus liegen. Die Zustimmung des Regierungspräsidiums für die neue Lage der Zufahrt steht noch aus.

Dies hat zur Folge, dass auch einige Parkplätze verlagert werden müssen. An der Zahl der Stellplätze – 55 – ändert sich indes nichts, sagt Dieringer. Aktuell setzt sich das Gebiet „Bisinger Wasen“ aus privaten Grünflächen und öffentlichen Straßenverkehrsflächen, der Landstraße 391, zusammen und umfasst eine Fläche von rund 5700 Quadratmetern. Die Landstraße ist es auch, die das Einbeziehen des Regierungspräsidiums erforderlich macht.

„Das ist uns wirklich wichtig. Wir haben sonst nichts.“

Im Gespräch mit dem ZOLLERN-ALB-KURIER betont der Bürgermeister, wie wichtig der Discounter für die Gemeinde ist. Die wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln ist seit vielen Jahren ein nachdrückliches Entwicklungsziel der Verwaltung. Aus einem einfachen Grund: Grosselfingen habe zwar – glücklicherweise – eine Bäckerei und eine Metzgerei sowie einen Getränkehändler, aber frisches Obst oder Gemüse und was ein Discounter an Waren sonst noch bietet, fehlen, so Dieringer. „Das ist uns wirklich wichtig. Wir haben sonst nichts“, betont er mit Verweis auf den Versorgungsmangel in der Gemeinde. Konkurrenz für die genannten Händler gibt es aus Sicht der Raumordnung ebenfalls nicht – auch für den direkt angrenzenden Getränkemarkt nicht.

Artenschutz wird gewahrt

Deshalb hat Dieringer auch keine Bedenken, dass von den Trägern öffentlicher Belange noch ein Veto kommen könnte. Der Artenschutz wird gewahrt – das geht zumindest aus der Beschlussvorlage hervor. Dazu sind einige Maßnahmen geplant: so zum Beispiel Nistkästen für Vögel oder Fledermäuse, aber auch eine insektenfreundliche Beleuchtung.

Positive Signale

Die Stellungnahme des Regionalverbandes hingegen steht noch aus. Aber Dieringer lässt durchblicken, dass bereits im Vorfeld auch aus Mössingen positive Signale gen Grosselfingen gesendet wurden. Dies muss freilich noch seinen offiziellen Weg gehen, doch bereits jetzt liegt es offenkundig auf der Hand: Grosselfingen zählt laut Regionalplan Neckar-Alb zum ländlichen Raum im engeren Sinne und ist als Gemeinde ohne zentralörtliche Funktion eingestuft. Soll heißen: Ausreichende und attraktive Versorgungsangebote in angemessener Nähe tun not. Dem will die Gemeinde gemeinsam mit einem Investor nachkommen. Namentlich will Letzterer weiterhin nicht in Erscheinung treten.

Bau beginnt im Frühjahr

Das Vorhaben dient klar der Grundversorgung von Grosselfingen. Zu dem Ergebnis kam die Verträglichkeitsanalyse, die der Investor in Auftrag gegeben hatte, noch bevor es in die intensive Planung ging. Wenn alles nach Plan verläuft, könnte im März oder April kommenden Jahres mit dem Bau begonnen werden. 799 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein integrierter Backshop sind bekanntermaßen geplant. Bereits im Herbst könnte der Discounter einziehen.

Gut zu Fuß zu erreichen

Auch wenn sich der Markt am Ortsrand befindet, wird er dennoch als städtebaulich integriert eingestuft. Das bedeutet, dass er problemlos aus angrenzenden Misch- und Wohngebieten sowie dem neuen Gewerbegebiet Rieden zu Fuß erreicht werden kann. Die Ortsmitte und den Discounter trennen rund 650 Meter. Damit bestehen keine Widersprüche zur Raumordnung, heißt es in der Begründung des Bebauungsplanes, den der Gemeinderat abgesegnet hat.

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