Zollernalbkreis

Erste Impfstufe: Im Zollernalbkreis sind etwa 17.000 Menschen impfberechtigt

21.01.2021

Von Benno Haile

Erste Impfstufe: Im Zollernalbkreis sind etwa 17.000 Menschen impfberechtigt

© Angelo Esslinger/Pixabay

Darüber, wer impfberechtigt ist, entscheiden Alter und Beruf. (Symbolfoto)

Neben über 80-Jährigen und Pflegebedürftigen haben Menschen, die in der ambulanten oder stationären Pflege arbeiten, höchste Impfpriorität. Sie dürfen sich als erstes impfen lassen. Zu diesen Personengruppen gehören im Zollernalbkreis rund 17.000 Menschen.

Zu den drei großen Personengruppen – Über-80-Jährige, Pflegebedürftige sowie Pflegepersonal – , die beim Impfen höchste Priorität haben, zählen in Baden-Württemberg laut Statistischem Landesamt insgesamt etwa 890.000 Menschen.

Im Zollernalbkreis sind es etwa 17.000 Impfberechtigte. Diese setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • 14.033 Über-80-Jährige (davon 1143 in stationärer Dauerpflege)
  • 327 Menschen unter 80 Jahren in stationärer Dauerpflege
  • 1803 Personen, die in der stationären Pflege arbeiten
  • 722 Menschen, die in der ambulanten pflege arbeiten

Impfstoff-Knappheit verhindert schnelle Durchimpfung

Weil der Impfstoff knapp ist, sind für die ersten beiden Wochen im Zollernalbkreis nur 1170 Impfdosen verfügbar, die für 585 Personen reichen, weil je zwei Impfungen notwendig sind.

Bei gleichbleibender Impfstoffversorgung und 100-prozentiger Impfbereitschaft in der Bevölkerung würde es etwa 58 Wochen – also über ein Jahr – dauern, bis die ersten Impfberechtigten durch sind.

Wäre ausreichend Impfstoff da, könnten in Meßstetten dagegen an sechs Tagen in der Woche bis zu 800 Menschen täglich geimpft werden. Unter diesen Voraussetzungen wären die ersten Impfberechtigten schon nach etwa sieben Wochen durchgeimpft.

Keine Angaben zu Impfberechtigten in medizinischen Einrichtungen

Neben den oben beschriebenen Personengruppen sind auch Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen, die einem hohen Expositionsrisiko ausgesetzt sind (beispielsweise Corona-Stationen, Notaufnahmen oder Rettungsdienste) oder häufig mit Risikopatienten in Kontakt stehen (zum Beispiel Onkologie oder Transplantationsmedizin) bei der Impfreihenfolge bevorzugt.

Genaue Zahlen gibt‘s hierzu aber nicht: „Aufgrund der eher allgemeinen Abgrenzung und breiten Definition der Berufstätigen in medizinischen Einrichtungen kann hierzu besonders auf Kreisebene keine Gruppengröße ermittelt werden“, teilt das Statistische Landesamt mit.

Die Zahl der Impfberechtigten in den jeweiligen Landkreisen hängt neben der Bevölkerungsgröße des Landkreises auch von dessen Altersstruktur ab: In den Landkreisen, wo anteilig mehr alte Menschen leben, gibt es auch entsprechend mehr Impfberechtigte.

Hoher Anteil Über-80-Jähriger im Zollernalbkreis

In Baden-Baden macht der Anteil der Über-80-Jährigen 8,9 Prozent der Gesamtbevölkerung aus – das ist der Höchstwert in Baden-Württemberg. Auch im Zollernalbkreis ist der Anteil laut Statistischem Landesamt mit 7,4 Prozent recht hoch.

Landesweit den niedrigsten Anteil von Über-80-Jährigen haben die Stadtkreise Freiburg und Heidelberg mit jeweils 5,3 Prozent sowie der Landkreis Tübingen mit 5,4 Prozent. Tendenziell wohnen in den ländlichen Kreisen anteilig mehr ältere Personen.

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