FUSSBALL

Nach Aus am Grünen Tisch: TSG Balingen reagiert auf finales Urteil im WFV-Pokal

02.08.2023

Von Marcel Schlegel

Nach Aus am Grünen Tisch: TSG Balingen reagiert auf finales Urteil im WFV-Pokal

© Eibner

Die Freude hielt nicht lang: Wegen eines Formfehlers fliegt die TSG Balingen aus dem WFV-Pokal.

Die TSG Balingen ist mit ihrer Berufung gegen die Wertung des Erstrundenspiels im WFV-Pokal gescheitert. Der Einspruch gegen das Urteil wurde am Mittwoch als unbegründet zurückgewiesen. Nun hat sich die TSG am Donnerstag final geäußert.

Die Entscheidung hat Bestand – die TSG Balingen wird nicht in die 2. Runde des WFV-Pokals einziehen: Wie der Württembergische Fußball-Verband am Mittwoch mitteilte, hat das Sportgericht des WFV den Einspruch des Regionalliga-Klubs gegen die Wertung im Erstrundenspiel der TSG bei den SF Gechingen in einem erstinstanzlichen Urteil als unbegründet zurückgewiesen. Die Balinger hatten den Landesligisten zwar mit 11:0 besiegt, beim Spielstand von 7:0 mit Henry Seeger jedoch einen Spieler eingewechselt, der nicht auf dem Spielberichtsbogen stand. Aufgrund des Formfehlers wertete das WFV-Sportgericht das Spiel mit 0:3 gegen die TSG, die als Titelverteidiger damit aus dem Landespokal ausgeschieden ist.

Das Urteil ist letztinstanzlich, eine weitere Einspruchsmöglichkeit haben die Balinger also nicht. „Das Sportgericht sah weder einen Verfahrensfehler, noch einen Zweifel am Einsatz des nicht spielberechtigten Spielers“, schreibt Pressesprecher Heiner Baumeister. Damit bleibt es beim Zweitrundenspiel am Donnerstag zwischen den SF Gechingen und dem TV Darmsheim.

Am Donnerstag reagierte die TSG Balingen mit einem Statement auf das Urteil, das Sie nun im Wortlaut lesen:
Die TSG Balingen verzichtet auf weitere Rechtsmittel gegen das vom Württembergischen Fußballverband verhängte Urteil, wonach das DB WFV-Pokalspiel bei den SG Gechingen mit 0:3 als verloren gewertet wird. Gleichwohl legt der Titelverteidiger in diesem Wettbewerb Wert auf die Feststellung, dass sowohl das Urteil selbst als auch die Ablehnung der Berufung für ihn nicht angemessen bzw. in der Argumentation unverständlich ist. „Uns ist vollkommen klar, dass wir einen Fehler begangen haben, das ist unstrittig“, erklärt Geschäftsführer Jonathan Annel. „Vom ersten Moment an sind wir transparent und offen damit umgegangen und haben mit aller Sorgfalt die Vorkommnisse noch vor Ort und weiter im Nachgang, geklärt und aufgearbeitet“, so Annel weiter. „Wir können uns den Vorwurf machen, dass wir den Spielbericht nach unserer Freigabe nicht mehr im Detail geprüft haben, wodurch uns nicht aufgefallen ist, dass die Übernahme von Henry [Seeger] in den Spielbericht online nicht erfolgte“, sagt TSG-Trainer Martin Braun. „Obwohl wir dadurch keinen Vorteil erzielt haben, was durch die Stellungnahme und dem Verzicht auf einen Einspruch durch die Spfr. Gechingen auch klar zum Ausdruck gebracht wurde, ist die Tatsache, dass der Verband von sich aus in den Wettbewerb eingegriffen hat, eine sportlich fragwürdige bzw. harte Entscheidung“, fügt der Vorsitzende Eugen Straubinger an.“ Letztendlich muss die TSG die verlangte und nicht erbrachte Gewissenhaftigkeit in Bezug die Überprüfung des Spielberichtsbogens sich selbst ankreiden, doch vermisst der Verein hierbei die Gleichbehandlung. Auch dem Verband ist im Laufe des Verfahrens ein Formfehler („irrtümlich“) unterlaufen, dieser hat jedoch die Möglichkeit, diesen Tage später gerade zu rücken („korrigierte“), der Verein ersuchte gleiches auf dem Spielfeld, die Folgen sind bekannt. Weiter ist laut Annel enttäuschend „,dass vergleichbare Fälle in anderen Verbänden in Deutschland in Hinblick auf die Spielwertung abweichend gehandhabt wurden, insofern der Gegner wie in unserem Fall keinen Einspruch eingelegt hat“. Der WFV-Pokal ist zwar ein Wettbewerb des Landesverbandes, aber dennoch bringt dieser die Qualifikation für den bundesweiten DFB-Pokal mit sich. Ebenfalls sind die öffentlichen Aussagen des Verbandes („Das Sportgericht sah weder einen Verfahrensfehler, noch einen Zweifel am Einsatz des nicht spielberechtigten Spielers“) in Bezug auf die abgewiesene Berufung weiter unklar und missverständlich, da die Spielberechtigung vorgelegen hat und auch von Vereinsseite nachgewiesen wurde. Abschließend stellt die TSG Balingen fest, dass der gewählte Weg im Verfahren und auch diese abschließende Pressemitteilung nicht den Zweck hat, das eigene Verschulden dem Verband oder einzelnen Personen anzuheften, es gibt allerdings „aus unserer Sicht Mängel, auf die hingewiesen werden sollte, um vielleicht in der Zukunft geeignetere Lösungen im Sinne des Sports zu finden“, so Geschäftsführer Annel. Die TSG Balingen ist stolz Teil des WFV zu sein und diesen in der nächsten Woche im DFB-Pokal zu repräsentieren.

Dieser Artikel ist am Mittwoch erschienen und wurde am Donnerstag aktualisiert.

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