Hechingen/Sigmaringen

Ein Verurteilter geht in Revision

07.06.2018

Einer der beiden Flüchtlinge, die wegen Vergewaltigung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurden, geht juristisch gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vor.

Wie Volker Schwarz, ein Sprecher des Gerichts, auf Anfrage mitteilt, ist das Urteil von dem Angeklagten, der zu der Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist, mit der Revision angefochten worden. Der andere Angeklagte hat keine Revision eingelegt, für ihn ist das Urteil rechtskräftig. Damit muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen. Dieser wird jedoch nicht neu aufgerollt, sondern das Urteil wird von der nächsten Instanz lediglich auf Rechtsfehler untersucht.

Fünf Jahre Gefängnis

Wie berichtet, sind die beiden 26 Jahre alten Asylbewerber aus Gambia, die in der Sigmaringer Gemeinschaftsunterkunft Fürstenhof im vergangenen Jahr eine 23-jährige Frau vergewaltigt haben, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der Angeklagte, der das Urteil akzeptierte, muss wegen mehrfacher Vergewaltigung für fünf Jahre in Haft.

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