Sigmaringen

Eigene Tochter missbraucht: Landgericht Hechingen verurteilt 34-Jährigen zu Gefängnisstrafe

31.03.2023

von Lisamarie Haas

Eigene Tochter missbraucht: Landgericht Hechingen verurteilt 34-Jährigen zu Gefängnisstrafe

© Pascal Tonnemacher

Ein Mann soll seine Tochter sexuell missbraucht haben. Am Landgericht Hechingen fand nun das Berufungsverfahren statt (Symbolfoto).

Das Amtsgericht Sigmaringen hatte einen 34 Jahre alten Mann, der seine elfjährige Tochter in sechs Fällen missbraucht haben soll, in erster Instanz zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Am Hechinger Landgericht fand nun das Berufungsverfahren statt. Welche Strafe der Mann bekommen hat und wieso ihm etwas zu seinen Gunsten angerechnet wurde.

Ein Mann aus einer Gemeinde im Kreis Sigmaringen ist vom Landgericht Hechingen am Mittwoch zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er wird beschuldigt, seine elfjährige Tochter in sechs Fällen sexuell missbraucht zu haben. Der 34-Jährige stand bereits in Sigmaringen vor dem Amtsgericht. Jetzt fand das Berufungsverfahren statt.

Das Schöffengericht in Sigmaringen verurteilte den Vater im November 2022 zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Die Elfjährige beschuldigt ihren Vater, sie mehrmals gezwungen zu haben, mit ihm Pornofilme anzusehen und ihn sexuell zu befriedigen. „Sie hat die Taten glaubhaft geschildert“, sagte Amtsrichterin Kristina Selig im November.

Angeklagter macht vor Gericht keine Angaben

Während der Verhandlung im Herbst ruderte die Tochter jedoch zurück: Die Elfjährige hatte am ersten Verhandlungstag spontan unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht ausgesagt, obwohl sie es ursprünglich nicht wollte. Dabei hatte sie ihre erste Aussage bei der Staatsanwaltschaft teilweise zurückgenommen. Trotzdem schätzte das Amtsgericht ihre erste Aussage als glaubwürdig ein. Sie hätte unter Druck aus der Familie gestanden, sagte die Richterin. Seitdem der Vater verhaftet wurde, sei die Familie durch die Situation sehr belastet.

Der Vater machte vor dem Amtsgericht, wo er in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt wurde, keine Angaben. Nun gab es am Landgericht laut Pressesprecher Philipp Wissmann eine Verständigung. Dadurch sei nicht mehr über die Schuld des 34-Jährigen an sich diskutiert worden, sondern nur über die Höhe der Strafe. Laut Wissmann habe das im Berufungsverfahren faktisch denselben Effekt wie ein Geständnis in erster Instanz.

Tochter bleibt weitere Vernehmung erspart

Dadurch sei der Tochter „eine ansonsten notwendig gewordene, erneute, langandauernde und belastende Vernehmung vor Gericht erspart“ worden. Das wurde im Urteil zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt. In ihren Plädoyers hatten die Staatsanwaltschaft drei Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe und die Verteidigung drei Jahre Freiheitsstrafe beantragt.

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