Zollernalbkreis

Das Zollernalb-Klinikum verlängert die geltenden Zugangsregelungen bis 24. April

01.04.2022

von Pressemitteilung des Zollernalb-Klinikums

Das Zollernalb-Klinikum verlängert die geltenden Zugangsregelungen bis 24. April

© Pascal Tonnemacher

Die bisherigen Besucherregeln am Zollernalb-Klinikum wurden verlängert.

Auch weiterhin ist der Zutritt zum Zollernalb-Klinikum nur mit negativem Corona-Test und FFP2-Maske möglich. Die Klinik-Führung begründet dies mit der Hotspot-Lage der Region und der hohen Auslastung mit Covid-Patienten.

Auf Grundlage der aktuellen Situation habe die Geschäftsführung des Zollernalb- Klinikums entschieden, dass die geltenden Zugangsregelungen bis zum 24. April verlängert werden.

Viele Infektionen, viele Patienten

„Nach wie vor gehört die Region Zollernalb zu einer der am meisten von der Omikron-Welle betroffenen Landesteile“, teilt das Klinikum mit. Dementsprechend liege das Zollernalb-Klinikum weiterhin in der Spitzengruppe der Krankenhäuser mit vielen Covid-Patienten.

Zum Schutz der Patienten und Beschäftigten werden die bisherigen Regelungen zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung verlängert, schreibt die Klinik in einer Pressemitteilung.

So sehen die aktuellen Regeln aus

  • Pro Patient darf ein Besucher* pro Tag ins Klinikum.
  • Alle Besucher müssen einen negativen Antigentest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorweisen.
  • Kinder unter 6 Jahren dürfen das Klinikum leider nicht besuchen.
  • Die allgemeinen Besuchszeiten auf der Normalstation sind täglich von 9 bis 20 Uhr.
  • Der Besucher darf keine Covid-19 typischen Symptome haben und darf sich nicht in Quarantäne befinden.
  • Die Besuchsdauer ist unbegrenzt.
  • Besuche auf der Intensivstation nur nach vorheriger telefonischer Absprache.
  • Bei einem Besuch ist das Tragen einer FFP2-Maske oder eines Atemschutzes eines vergleichbaren Standards verpflichtend.

*Sondergenehmigungen gibt es in besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel im Rahmen der Sterbebegleitung, bei an Demenz erkrankten Patienten, zur Begleitung eines erkrankten Kindes oder Geburtsbegleitung.

Es wird nach telefonischer Abklärung mit dem zuständigen Arzt über begründete Ausnahmen entschieden. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz von Patienten und Mitarbeitern.

Weitere Informationengibt es auf der Klinik-Website.

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