Zollernalbkreis

Das Opferentschädigungsgesetz in der Praxis: Der Weiße Ring im Zollernalbkreis berichtet

13.01.2024

Von Julia Siedler

Das Opferentschädigungsgesetz in der Praxis: Der Weiße Ring im Zollernalbkreis berichtet

© Julia Siedler

Immer ein gutes Team gewesen: Die neue Leiterin der Außenstelle Zollernalbkreis Heike Dachs mit ihrem Vorgänger Karl Maier.

Für viele Betroffene ist der Weiße Ring das Prüfmessgerät an Justitias Waage. Wenn es zu keiner Verhandlung oder Verurteilung kommt, kann mittels des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) zumindest Genugtuung für die Betroffenen erzielt werden. Seit das OEG am 1. Januar Teil des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) wurde, können Betroffene einen entsprechenden Antrag auch ohne Strafanzeige stellen. Wie das Vorgehen in der Praxis vonstattengeht berichteten Heike Dachs, neue Leiterin der Außenstelle im Zollernalbkreis, sowie ihr Vorgänger Karl Maier.

Wem steht eine Entschädigung nach Opferentschädigungsgesetz zu? „Opfern eines rechtswidrigen, vorsätzlichen und tätlichen Angriffs“, erklärt Heike Dachs. Nachdem das OEG im Januar Teild des SGB XIV wurde und Stalking sowie psychische Gewalt in das Gesetz mitaugenommen wurden, wurde die Tätlichkeit nun aufgeweicht. Auch Personen, die einen aktiven Angriff gesehen haben, sind seit 1. Januar antrags...

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