Rottweil

Am Testturm soll ein Hotel gebaut werden

10.05.2017

von NRWZ

Das neue Rottweiler Wahrzeichen zieht Touristen an. Jetzt sind neue Übernachtungsmöglichkeiten geplant.

Auf dem Berner Feld, in Sichtweite zum ThyssenKrupp-Testturm besteht bereits eine „Pension Haas – Hotel am Turm“. Weil der Betrieb läuft, die Hoteliers vor allem im Sommer schon Gästen absagen müssen, ist nun ein Neubau geplant: 18 Doppelzimmer, fünf Garagen, 39 Stellplätze, direkt auf dem Nachbargrundstück. 1,25 Millionen Euro nehmen die Haas‘ in die Hand. Heute kommt das Vorhaben vor den Rottweiler Bauausschuss.

Das Ehepaar Haas war seinerzeit am schnellsten. Als Rottweil die Nachricht noch verdaute, dass der Testturm für Hochgeschwindigkeitsaufzüge von ThyssenKrupp Elevator auf dem Berner Feld errichtet werden soll, haben die Haas‘ sich schon den Namen „Hotel am Turm“ schützen lassen. „Wir waren in München auf dem Patentamt“, erzählt Matthias Haas im Gespräch mit der Neuen Rottweiler Zeitung (NRWZ). „Wir haben damals schnell geschaltet.“

Die Stadtverwaltung habe darauf bestanden, einen möglichst zeitgemäßen Bau hinzustellen. Der Neubau soll direkt auf dem Nachbargrundstück der bestehenden Pension Haas entstehen – „unserem Grundstück“, wie Haas bestätigt. Matthias Haas‘ Ehefrau Ulrike betreibt das Hotel, er hat noch einen anderen Hauptberuf. Die Beiden setzen einerseits auf den ThyssenKrupp-Testtturm, andererseits aber auch auf ein Wachstum des Industriegebiets Berner Feld. Von dessen bevorstehender Erweiterung will Haas schon gehört haben, berichtet er der NRWZ.

Der Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss des Gemeinderats soll am Mittwoch über das Bauvorhaben abstimmen. Gegenüber dem Bebauungsplan seien verschiedene Abweichungen nötig, so die Sitzungsvorlage aus dem Bauamt. Das Vorhaben sei nur zulässig, wenn die entsprechenden Befreiungen erteilt werden. „Wir sind guter Dinge“, hofft Haas.

Er setzt darauf, dass der Gemeinderatsausschuss zustimmen wird. „Wir haben alles getan, die Fachbehörden haben zugestimmt“, sagt er. Rein faktisch kommt es ohnehin nur zu einer Anhörung – zustimmungsfähige Bauvorhaben müssen nicht vom Gemeinderat abgesegnet werden.

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