Albstadt

Albstädter Doppelmord: Leiche der getöteten jungen Frau in neun Teile zerstückelt

25.09.2023

Von Holger Much

Albstädter Doppelmord: Leiche der getöteten jungen Frau in neun Teile zerstückelt

© Pascal Tonnemacher

Tatort und Gedenkstelle: Im Garten des gemeinsam bewohnten Hauses war der zerteilte Leichnam der Nichte des Angeklagten vergraben (Archivfoto).

Am dritten Verhandlungstag vor der großen Strafkammer des Hechinger Landgerichts sprach ein medizinischer Sachverständiger über die Obduktionen der beiden Opfer. Er legte dar, wie beide, den Untersuchungen zufolge, zu Tode gekommen waren.

Grauenhafter Fund in dem kleinen Albstädter Gartengrundstück: drei blaue Plastiktonnen, 32 Zentimeter breit und knapp 50 Zentimeter hoch, sowie eine zusätzliche Mülltüte fanden die Kriminalbeamten dort am 21. Dezember 2022. Der schmale, knapp zwei Meter breite und 7,40 Meter lange Außenbereich gehört zu dem Gebäude, in dem der 53-jährige Angeklagte und seine 20-jährige Nichte jeweils eigene Wohnungen hatten.

In den Tonnen, so berichtete einer der bei den Grabungen beteiligten Polizeibeamten als Zeuge vor Gericht am Montag, hätten sich Einkaufstüten, darin Müllsäcke und darin wieder die Leichenteile der jungen Frau befunden. Ein Leichenteil hätte sich auch in dem einzelnen Müllsack befunden. Der Sack und die drei Tonnen seien knapp 15 Zentimeter unter der Erde vergraben gewesen.

Mit Kabelbinder erstickt

Der medizinische Sachverständige erläuterte zudem vor Gericht, dass laut den Untersuchungen die junge Frau zunächst mittels Kabelbindern erdrosselt wurde, dies offenbar in zwei Etappen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie davor gefesselt worden war, wofür laut dem Sachverständigen die Obduktion aber keine eindeutigen Hinweise liefere, was, so der Sachverständige, aber auch nicht gegen diese Annahme spreche.

Bevor sie vom Täter erdrosselt wurde, musste sie sich entkleiden. Beim Erdrosseln verliert das Opfer laut dem Gerichtsmediziner nach ein bis zwei Minuten das Bewusstsein, nach vier bis acht Minuten trete der Tod ein. Nach dem Eintritt des Todes, so erläuterte der Gerichtsmediziner weiter, habe der Täter das Opfer in neun Teile zerteilt: Kopf, Arme, Ober- und Unterschenkel sowie Ober- und Unterkörper. Auf die Frage des Richters, wie lange der Angeklagte für „sein blutiges Werk“ wohl gebraucht habe, schätzte der Sachverständige: „Viele Stunden.“

Woher kommen Kratzer am Oberkörper?

Am Hals konnten, so erläuterte der Sachverständige weiter, noch deutlich die Spuren des Strangulierens nachgewiesen werden. Kleine nadelstichförmige Einblutungen im Mund- und Augenbereich deuteten ebenfalls auf Ersticken als Todesart hin. Nicht ganz geklärt werden konnten die Kratzspuren von Fingernägeln am Torso. Stammen sie von der jungen Frau, die sich selbst im Todeskampf verletzte? War sie dann zum Schluss nicht mehr gefesselt? Oder hat der Angeklagte ihr die Kratzer beigebracht?

Albstädter Doppelmord: Leiche der getöteten jungen Frau in neun Teile zerstückelt

© picture alliance/dpa

Einem 53-jährigen Albstädter wird vorgeworfen, zwei junge Menschen getötet zu haben. Der Angeklagte räumte die Tagen ein, schweigt aber im Prozess zu den näheren Umständen.

Im Blut der jungen Frau seien im Rahmen der Untersuchung Abbauprodukte von Kokain gefunden worden, wobei der Konsum aber länger zurück liege. Eine dritte Person, deren Mitwirken am Mord oder dem Zerstückeln der jungen Frau in Betracht gezogen wurde, hat laut den Untersuchungen des Sachverständigen aber wohl nichts mit der Sache zu tun.

Jeder einzelne Schuss wäre tödlich gewesen

Auch mit den Schüssen auf den 23-Jährigen auf dem Ebinger Ziegelplatz hatte sich der Sachverständige befasst. Vier Schüsse trafen den jungen Mann, zwei von vorne aus nächster Nähe, 30 Zentimeter oder weniger, zwei aus größerer Entfernung, 80 Zentimeter oder mehr. Bei zumindest drei der Schüsse, die komplett den Körper durchdrangen, hätte laut dem Sachverständigen jeder einzelne gereicht, den 23-Jährigen zu töten.

Die ersten beiden frontalen Schüsse trafen die Brust, verletzten Herz, Lungenflügel, Brusthauptschlagader, Zwerchfell, Magen und Milz. Dennoch habe der tödlich Getroffene noch die 50 Meter bis zum Laternenmasten an der Straße fliehen können.

Am Donnerstag wird die Verhandlung fortgesetzt

Der dritte Schuss traf dann aus größerer Entfernung im Bereich der Hüfte, der vierte Schuss, als das Opfer schon am Boden lag, im Rücken. Gestorben, berichtete der Sachverständige, sei der junge Mann dann aufgrund des massiven Blutverlustes.

Auch bei ihm, so erwähnte der Mediziner vor Gericht am Montag, habe das chemisch-toxikologische Gutachten Rückstände von THC im Blut festgestellt, die auf einen „massiven Cannabiskonsum“ hindeuten würden.

Diese Woche Donnerstag wird die Verhandlung vor der großen Strafkammer des Hechinger Landgerichts fortgesetzt.

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