Zollernalbkreis

118.000 Euro: Die Gesetzlichen Krankenkassen geben Hilfe zur Selbsthilfe

16.06.2019

von Pressemeldung

118.000 Euro: Die Gesetzlichen Krankenkassen geben Hilfe zur Selbsthilfe

© AOK

Die regionale Fördergemeinschaft vergibt Zuschüsse an Selbsthilfegruppen.

Die Krankenkassen in der Region entschieden über 126 Anträge gesundheitsbezogener Selbsthilfegruppen.

Die Fördergemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen in der Region Neckar-Alb stellt im Jahr 2019 gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen 118.000 Euro zur Verfügung. Bei ihrem jährlichen Treffen wurde über 126 Anträge entschieden.

Förderung laufender Kosten

Beteiligt sind alle gesetzlichen Krankenkassen in der Region. Mit 1,13 Euro je Versicherten unterstützen sie die ehrenamtliche Arbeit der Selbsthilfegruppen. Gefördert werden die laufenden Kosten (anteilige Raummieten, Porto-/Telefonkosten, Fachliteratur, Bürobedarf oder auch Fortbildungskosten).

In dem Vergabegremium arbeiten die Krankenkassen zusammen und werden von gewählten Selbsthilfevertretern unterstützt. Selbsthilfegruppen, die sich komplett neu gründen, können noch bis Oktober einen Antrag auf Anschubfinanzierung stellen.

Für die regionale Fördergemeinschaft Neckar-Alb nimmt federführend die AOK Neckar-Alb die Anträge entgegen. Fragen zum Förderverfahren können an Isabella Manos (07433 2622715 oder isabella.manos@bw.aok.de) gestellt werden.

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