Obernheim

Jugendarbeit ist unbezahlbar und braucht Anerkennung

07.04.2018

Die Bürgerstiftung Obernheim hat Fördergelder an drei Vereine ausgeschüttet.

Entsprechend der Stiftungssatzung wird mit den Kapitalerträgen und Spenden an die Stiftung die Jugendarbeit der Obernheimer Vereine und Gruppen gefördert.

Jugendarbeit ist unbezahlbar und braucht Anerkennung

© Susanne Moser

Die Bürgerstiftung Obernheim hat aktuell Geld für die Förderung der Jugendarbeit in drei Vereinen ausgeschüttet. Unser Bild zeigt von links: Stiftungsmanager Jürgen Ulrich, den Stiftungsratsvorsitzenden Georg Maier, Thorsten Scheurer (Hexenzunft), die drei Stiftungsratsmitglieder Marietta Schätzle, Bruno Moser und Ulrike Scheurer, Steffen Schnee (Musikverein), Sandra Lehr vom Stiftungsrat und Markus Linder vom Schulförderverein.

Spenden muss die Stiftung innerhalb von zwei Jahren entsprechend der Stiftungssatzung ausschütten. Der Stiftungsratsvorsitzende und Bürgermeister a.D. Georg Maier begrüßte die Vertreter der aktuell geförderten Vereine und Gruppen, Jürgen Ulrich, Stiftungsmanager der Sparkasse, sowie die Mitglieder des Stiftungsrates im Rathaus.

Entsprechend der Vereinsliste der Gemeindeverwaltung werden die Obernheimer Vereine und Gruppen für ihre Jugendarbeit finanziell gefördert. Aktuell waren die Hexenzunft, der Schulförderverein und die Bläserklasse der Grundschule Obernheim an der Reihe. Die Förderung beträgt für jeden Empfänger jeweils 200 Euro. Im Jahr 2015 unterstützte die Bürgerstiftung die DLRG-Jugend, das Jugendrotkreuz und die Jugendfeuerwehr, 2017 förderte die Stiftung den Motorsportclub, den Musikverein „Lyra“, die Tennisgemeinschaft Obernheim und den Turn- und Sportverein.

Jugendarbeit könne nicht bezahlt, sondern nur anerkannt werden, betonte Georg Maier. Der Stiftungsrat danke mit seinen Förderentscheidungen ausdrücklich für das seit Jahren gezeigte Engagement für die nachwachsende Generation.

Der TGO-Vorsitzende und Stiftungsrat Bruno Moser regte an, die Vereinsvertreter mögen in den Hauptversammlungen auf die Jugendförderung durch die Bürgerstiftung hinweisen.

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