Zollernalbkreis

Unfall - was nun? Was im Fall des Falles zu tun ist

09.04.2024

Von Ralph Conzelmann

Unfall - was nun? Was im Fall des Falles zu tun ist

© Dennis Breisinger

Hier zum Glück nur als Hauptübung der Jugendfeuerwehr Balingen: Hilfe im Unfallfall.

Eine kleine Unachtsamkeit, eine glatte Straße oder das Stauende hinter einer Kurve – Unfälle passieren schnell im hektischen Straßenverkehr. Wir listen auf, was nacheinander zu tun ist.

Für Unfallbeteiligte ist es nach einem Autounfall wichtig, sich richtig zu verhalten und die korrekten Schritte einzuleiten.

Als Erstes muss die Unfallstelle abgesichert werden. Dazu gehören das Einschalten des Warnblinkers sowie das Aufstellen eines Warndreiecks. Denken Sie an Ihren Eigenschutz und tragen Sie beim Verlassen des Autos eine Warnweste, die als Pflichtausrüstung in jeden PKW gehört!

Nach einem Autounfall in einer Stadt muss das Warndreieck mindestens 50 Meter von der Unfallstelle aufgestellt werden, auf Landstraßen werden 100 Meter empfohlen, auf Autobahnen 150 bis 300 Meter.

Wurden Personen verletzt, muss man Erste Hilfe leisten. Dazu gehört, den Notruf zu wählen -112. Diese Nummer ist europaweit gültig. Und jede Art der Ersten Hilfe ist besser, als nichts zu tun. Denn unterlassene Hilfeleistung ist in Deutschland eine Straftat. Das Mitführen von Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen ist vorgeschrieben.

Ist es zu einem kleinen Blechschaden gekommen und Sie können sich mit dem Unfallgegner einigen, müssen Sie die Polizei nicht informieren. Rufen Sie aber z. B. in folgenden Fällen die Polizei: wenn jemand verletzt wurde, hoher Sachschaden entstanden ist, Sie mit einem Mietwagen unterwegs waren, der Unfallgegner Fahrerflucht beging oder den Eindruck hinterlässt, Alkohol oder Drogen konsumiert zu haben, es zu Streitigkeiten über den Unfallhergang kommt oder ein ausländisches Fahrzeug involviert und ein Nachweis über die Versicherung nicht erbracht werden kann.

Was ist, wenn Sie ein Fahrzeug beschädigen und der Besitzer ist nicht auffindbar? Ein Zettel reicht in diesem Fall nicht! Sie müssen die Polizei benachrichtigen, ansonsten begehen Sie Fahrerflucht.

Fotos können eine wichtige Rolle spielen. Fotografieren Sie unbedingt den Unfallort – sowohl die Schäden an Ihrem als auch am Auto des Unfallgegners. Machen Sie die Fotos von verschiedenen Standorten aus und halten Sie auch Verkehrsschilder, Bremsspuren oder Glassplitter fest.

Zudem ist die Erstellung eines Unfallberichts wichtig. Er dient als Grundlage für die Regulierung des Schadens. In dem Unfallbericht werden alle wichtigen Daten zu den Unfallbeteiligten und Zeugen und zum Unfallhergang aufgeführt. Sinnvoll ist es, den Vordruck am besten in zweifacher Ausführung zusammen mit einem Stift im Handschuhfach aufzubewahren.

Im Unfallbericht sollten diese Angaben nicht fehlen: Ort, Datum und Uhrzeit, Namen, Anschriften und Telefonnummern aller Beteiligten, Informationen zu den Unfallfahrzeugen (Typ, Kennzeichen), Versicherungsdaten der Beteiligten, Beschreibung des Unfallhergangs, Unfallskizze, Namen und Anschriften von Zeugen, Unterschriften der Unfallparteien. Wichtig: Ein Unfallbericht ist kein Schuldanerkenntnis. Er soll lediglich den Unfallhergang wiedergeben, damit Schäden schnell reguliert werden können.

Eine Unfallstelle ist nach einem Bagatellschaden zügig zu räumen. Sobald die Dokumentation erfolgt ist, sind die Fahrzeuge beiseite zu räumen, damit der Verkehr wieder fließen kann. Sind jedoch hohe Schäden entstanden oder wurde jemand verletzt, sollten Sie die Unfallstelle so belassen, bis die Polizei da ist.

Informieren Sie anschließend ihre Kfz-Versicherung. Das kann telefonisch oder, je nach Versicherer, auch auf Online-Wegen erfolgen.

Wiedler & Kollegen

Müllers Werkstatt

Kfz-Sachverständigenbüro Liebgott

Ritzmann Fahrzeugteile Handels-GmbH

DEKRA Automobil GmbH

Karosseriebau Daub GmbH

Jürgen Beck GmbH

Karosseriebau Bronner GmbH

Diesen Artikel teilen:
Ähnliche Artikel