Dotternhausen

Plettenbergabbau: Bürgerbegehren ist wohl unzulässig

13.11.2017

von Rosalinde Conzelmann

Das Bürgerbegehren vom 12. September ist am Mittwoch Thema im Dotternhausener Gemeinderat.

Nach umfangreicher Prüfung der Fakten kommen sowohl die Gemeinde als auch das Kommunalamt zu der Auffassung, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Ebenso hat die Firma Holcim geltend gemacht, dass sie in ihren Rechten verletzt wird, sollte das Bürgerbegehren zugelassen werden.

Aus diesen Gründen wird die Verwaltung dem Gemeinderat vorschlagen, das „Bürgerbegehren für klare Abbaugrenzen des Steinbruchs auf dem Plettenberg“, das am 12. September bei der Gemeinde eingegangen ist, für unzulässig zu erklären. Die Sitzung am Mittwoch, 15. November, beginnt um 19.30 Uhr. Das Bürgerbegehren ist gleich der erste Tagesordnungspunkt. Die Vertrauenspersonen Norbert Majer, Renate Ritter und Günter Schäfer werden in der Sitzung angehört.

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