Balingen

Nach vorne blicken statt wehklagen: Frommerns Räte diskutieren erneut über Rohrackerstraße

22.02.2024

Von Nicole Leukhardt

Nach vorne blicken statt wehklagen: Frommerns Räte diskutieren erneut über Rohrackerstraße

© Nicole Leukhardt

Zwei sind nicht genug: Frommerns Räte befassen sich erneut mit einem Bauvorhaben in der Rohrackerstraße, das vor einiger Zeit als abgelehnt galt.

Es gelte, trotz allen Unmuts nach vorne zu blicken – so stimmte Frommerns Ortsvorsteher Stephan Reuß sein Gremium am Donnerstagabend auf die Diskussion ein, als der Bebauungsplan Rohrackerstraße/Hesselbergstraße auf der Tagesordnung stand. Die Räte fühlen sich vom Investor getäuscht, der sich mit einem Baugesuch über einen fix geglaubten Kompromiss hinwegsetzt.

Bereits bei der Bürgerfragestunde, die in Frommern jeder Ortschaftsratssitzung vorangestellt wird, war die Rohrackerstraße Thema. Ein Anwohner ließ die Entwicklung der Neubauten Revue passieren: Von dem geplanten Bauvorhaben mit drei massiven Mehrfamilienhäusern habe der Ortschaftsrat den Bauherren abbringen können und ihm den Kompromiss, nur zwei der Häuser, diese dazu noch kleiner als einst beabsichtigt zu bauen, abgerungen.

Bleibt es beim Nein?

Dann jedoch habe die Stadtverwaltung es versäumt, diesen Kompromiss mit einem städtebaulichen Vertrag zu besiegeln. Denn eben jener Investor möchte heute, einige Zeit später, das dritte Haus nun doch noch bauen. Ob der Ortschaftsrat nun noch immer zu seinem Wort stehe und dem erneuten Baugesuch mit der selben Ablehnung begegne?

Ortsvorsteher Stephan Reuß holte zur rechtlichen Situation aus. „Man kann vortrefflich diskutieren, was im vorhergehenden Verfahren hätte geschehen müssen, das hilft uns leider nicht weiter“, betonte er. Denn es gebe einen Bebauungsplan, „der eine zweigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss schon jetzt zulässig macht“, wie er anfügte.

„Sind wir froh, dass wir es einfangen können“

Allerdings bestünden auch seitens der Verwaltung Bedenken, dass das fragliche Gebiet zusätzliche acht Wohnungen vertrage, erklärte Reuß. „Deswegen müssen wir nun neutral prüfen, ob wir diese Art der baulichen Nutzung dort auch sehen oder eben nicht.“ Eine Verhinderungsplanung sei keineswegs Absicht der Verwaltung, „würde er das Bestandsgebäude umbauen, könnten wir es auch nicht verhindern“, erklärte er. „Sind wir froh, bei allem Unmut über das Vorgehen des Investors, dass wir das Bauvorhaben nun immerhin noch einfangen können“, so sein Fazit.

„Ich lasse mich nicht gern über den Tisch ziehen“

Weniger versöhnlich sah es Dr. Ingrid Helber. „Ich habe damals schon dagegen gestimmt und befürchtet, dass da noch was nachkommt“, begann sie. Ein „so schönes, gut erhaltenes Haus, eine ehemalige Fabrikantenvilla, abzureißen, ist sowas von nicht nachhaltig“, ärgerte sie sich und verwies auf den unnötigen CO2-Verbrauch. Zudem sei sie über den Fehler des Baudezernenten verärgert, „das ist jetzt eine ganz blöde Situation. Es ist eine Täuschung und ich lasse mich nicht gerne über den Tisch ziehen“, unterstrich sie.

Sich von der Vergangenheit freimachen

Ob ein solcher städtebaulicher Vertrag das Bauvorhaben gänzlich hätte verhindern können, daran glaube er nicht, beurteilte Stephan Reuß die rechtliche Situation. „Aber er hätte zumindest eine ziemlich hohe Hürde bedeutet, die den Bauherren vielleicht von seinem Vorhaben abgebracht hätte“, fügte er an. Im Moment habe der Investor nun mal einen Rechtsanspruch auf den Bau, „wir müssen ihm nun klarmachen, dass wir nicht gewillt sind, den Weg so mit ihm zu gehen“, betonte er. Dafür sei das Bebauungsplanverfahren da, es gelte daher nun, sich freizumachen von der Vergangenheit. Die Räte stimmten dem Aufstellungsbeschluss nach kurzem Innehalten schließlich geschlossen zu.

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