Albstadt-Ebingen

Begleitservice nicht nur zum Kaffeetrinken

18.04.1997

Kräftig zur Kasse gebeten worden sind zwei Frauen aus Stuttgart, die in Albstadt gegen die Sperrbezirksverordnung aus dem Jahre 1984 verstoßen haben. Die beiden sollten je 800 Mark bezahlen, eine der Frauen legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein, der nun vom Amtsgericht Albstadt zurückgewiesen wurde. Der Richter glaubte einem Tailfinger, er bezahle einer von ihm in Stuttgart angeforderten ...

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