Neue Richtlinien für Jagdverpachtung in Geislingen
19.01.2001
von Wilhelm Hauser
Die Jagdgenossenschaft Geislingen, der alle Grundstücksbesitzer angehören, hat in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig beschlossen, die Verwaltung von Jagdangelegenheiten dem Gemeinderat zu übertragen.
Dieser beschloss eine entsprechende Vorlage der Verwaltung. Darin heißt es: Der Gemeinderat übernimmt die künftige Verwaltung der Jagdgenossenschaft. Die Neuverpachtung wird im Mitteilungsblatt a...
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