Albstadt-Hechingen

Richter handelt korrekt

30.06.2009

von Karl-Otto Müller

Der Bundesgerichtshof verwarf damit den Revisionsantrag des Verurteilten. Der ehemalige Rechtsanwalt hatte Verfahrensfehler der Hechinger Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Gerd Müller geltend gemacht. Die Richter des BGH indes konnten keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten feststellen, vielmehr betonten sie, dass die Strafkammer vom Verteidiger des Albstädters wiederholt geste...

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