Das Protokoll zählte gestern Vormittag Beweisantrag 24 und 25. Für die Große Strafkammer des Hechinger Landgerichts reine Prozessverschleppung. Nach 20-minütiger Beratung lehnten sie ab. Mit dem Zwölf-Uhr-Gong erklärte der Vorsitzende Richter Gerd Müller die über dreimonatige Beweisaufnahme gegen einen 50 Jahre alten Albstädter Insolvenzanwalt für abgeschlossen.In knapp 50 Minuten packte Oberstaa...
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