Zollernalbkreis

EU prüft Ausweisungen

13.07.2000

von Daniel Seeburger

Eigentlich ist der Gedanke gar nicht so abwegig: Ein Straftäter wird von der Polizei gefasst und die zuständigen Behörden weisen ihn nach der Verurteilung kurzerhand in sein Heimatland aus. Das ganze hat allerdings einen kleinen Haken. Kommt der Straftäter aus einem EU-Land, ist nach europäischem Recht eine Ausweisung nicht zulässig. Doch auch in der Bewertung von Europa-und Bundesrecht scheiden...

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