Bisingen-Zimmern

Kein Bier aber längere Öffnungszeiten im Jugendraum Zimmern

15.02.2019

Es bleibt beim Rauch- und Alkoholverbot, dafür werden die Öffnungszeiten des Domizils in der Burgstraße verlängert.

Wie sieht es aus mit dem Jugendraum Burgstraße? Im Ortschaftsrat Zimmern wurde erneut darüber beraten.

Nachdem bereits in einem ersten Entwurf die meisten Punkte der Vereinbarung zum neuen Jugendraum abgearbeitet worden waren, standen in diesem zweiten vom Ortsvorsteher formulierten Entwurf, der vorab mit den Mitarbeitern des Kinder- und Jugendbüros besprochen worden war, die kritischen Themen Öffnungszeiten, Rauch- und Alkoholverbot zur Debatte.

Einige Ortschaftsräte meinten, dass man durch den Verweis auf das Jugendschutzgesetz bereits eine Regelung fixiert habe, das würde doch genügen. Ortsvorsteher Karl-Heinz Bogenschütz widersprach. Er beharrte mit dem Hinweis auf die Verantwortung der Gemeinde und ihrer Vertreter, in diesem Fall des Ortsvorstehers und der Ortschaftsräte, darauf, dass das Alkohol- und Rauchverbot für den Jugendraum in der Vereinbarung bleibt.

Wenn es Alkohol im Jugendraum gibt, könnten auch unter 16-Jährige die Gelegenheit (aus)-nutzen. Bei einem Vorfall würde die Staatsanwaltschaft dann genau prüfen, wie das passieren konnte. Immer wieder wurde auch vonseiten der Jugendlichen, Eltern und auch Ortschaftsräte argumentiert, dass man Alkoholkonsum nicht verhindern könne.

Aber darum gehe es in der Vereinbarung nicht, so Bogenschütz, hier werde festgelegt, dass es im Jugendraum in Zimmern aus genannten Gründen eben keinen Alkohol gibt.

Der Ortschaftsrat stimmte in Abschnitten über die Inhalte der Vereinbarung ab. Dass das Rauch- und Alkoholverbot in der Vereinbarung enthalten bleibt, fand nur eine äußerst knappe Mehrheit. Ein weiterer schwieriger Punkt war die Gestaltung der Öffnungszeiten. Die auf Anraten des Kinder- und Jugendbüros vorgeschlagenen Zeiten schienen den Räten wie auch den Zuhörern nicht ausreichend.

Nach längerer Diskussion wurde folgende Regelung getroffen: mittwochs von 17 bis 20 Uhr (während der Ferien von 17 bis 22 Uhr); freitags von 17 bis 24 Uhr (Jugendliche unter 16 Jahren bis 22 Uhr); samstags nach Vereinbarung mit der Ortschaftsverwaltung Zimmern beziehungsweise je nach Veranstaltung bis maximal 24 Uhr (Jugendliche unter 16 Jahren lediglich bis 22 Uhr).

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