Hechingen/Rangendingen

Schwierige Suche nach der Wahrheit im Raserprozess

16.11.2018

von Melanie Steitz

Drei junge Männer stehen wegen illegaler Autorennen vor dem Amtsgericht Hechingen. Ein Urteil könnte in drei Wochen erfolgen.

Zwei jungen Männern, einem 18-Jährigen und einem 20-Jährigen, wird der Staatsanwältin zufolge vorgeworfen, am 4. Mai ein illegales Autorennen im Rangendinger Industriegebiet - in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnsiedlung - mit einem Golf und einem Opel Astra unternommen zu haben. Der Dritte im Bunde – ebenfalls 20 Jahre alt – habe Schmiere auf der Wendeplatte gestanden und Lichthupe gegeben.

Schwierige Suche nach der Wahrheit im Raserprozess

© Pascal Tonnemacher

Das Gerichtsgebäude in Hechingen.

Amtsdirektorin Irene Schilling machte gestern zu Beginn der vierstündigen Sitzung klar, dass ihr es lieber wäre, wenn die jungen Männer von Beginn an ehrlich aussagten. Der Anwalt des dritten Angeklagten hatte zunächst stellvertretend für alle verkündet, die Beweisaufnahme abwarten zu wollen.

„Wie Sie sich verhalten, ist ganz wesentlich dafür, was am Ende herauskommt“, mahnte indes die Richterin. Nach der kurzen Unterbrechung machte tatsächlich jeder der Angeklagten Angaben. Die Anklageschrift stimme im Wesentlichen, begann der 18-Jährige. Allerdings habe er nur ein Rennen mitgemacht und kein zweites, abgebrochenes gefahren, betonte er.

Den Countdown habe niemand vor dem Start runtergezählt. „So einen Blödsinn machen wir nicht“, habe der 18-jährige Rangendinger ihm erzählt, machte dessen Verteidiger klar. Er sei auch nicht an einer Asphalt-Linie, wie es die beiden Zeugen geschildert hatten, in Richtung Wendeplatz gefahren. Die Fahrer seien vielmehr von der Wendeplatte aus gestartet. Als erstes ging es darum, wer am schnellsten anfährt und beim zweiten Rennen seien die Beteiligten in Richtung Kreuzung gefahren. Nähere Angaben zu den Namen der Raser wollte der Angeklagte aber nicht machen, um keine Freunde zu belasten.

Auch die beiden anderen Angeklagten gaben nur bruchstückhaft Erinnerungen über den Abend zu Protokoll.

Der Dritte im Bunde betonte, an der Wendeplatte gestanden und nur Musik gehört zu haben. Der andere 20-Jährige sagte aus, er habe ein, zwei Stunden zuvor an einem Rennen teilgenommen und sei dann mit einem Freund zum Wendeplatz dazu gestoßen.

Der erste Zeuge sagte aus, dass er und seine Eltern gegen 22.10 Uhr die lauten Motorengeräusche wahrgenommen haben. Zwei Rennen habe er gehört und zwei weitere Aufstellungen der Autos gesehen. Dass das Rennen an einer Asphalt-Linie in Richtung Wendeplatte begonnen habe und dort der Countdown runtergezählt wurde, bestätigte auch seine Mutter. Die Angeklagten widersprachen. Die Frau aber beteuerte, die Wahrheit zu sagen. „Solche Jugendliche bringen sich und andere in Gefahr“, meinte sie. Und auf den konkreten Fall bezogen: „Es gibt ausgewiesene Strecken, aber nicht im Mischgebiet.“ Auch ihr Sohn versicherte, seine Aussage als Anwohner sei nicht von Ärger über die jüngsten, vermehrten Autorennen in seinem Wohngebiet gespeist.

Zwei Zeugen machten von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Ein als Beifahrer erfasster Zeuge sagte aber aus. Den Kavaliersstart vom 18-Jährigen habe er am Rande mitgekriegt. Wer der zweite Starter war, habe er nicht mehr in Erinnerung. Von einem zweiten Rennen wollte er aber nichts bemerkt haben.

Einige Details konnten nicht geklärt werden, so die Frage, ob es sich beim dunklen Auto um einen Seat oder, wie zunächst angenommen, um einen Golf handelt. Die Richterin will für diese Klärung noch einen Sachverständigen einladen. Der Prozess wird innerhalb der kommenden drei Wochen fortgesetzt.

 

Rennen sind strafbar

Rechtslage Seit dem 13. Oktober 2017 werden verbotene Kraftfahrzeugrennen im Sinne des Paragrafen 315 d des Strafgesetzbuchs (StGB) eingestuft. Sie können mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Wer als Autofahrer am Rennen teilnimmt, erhält gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zudem zwei oder drei Punkte im Fahreignungsregister.

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