Sigmaringen/Frohnstetten

Auf der Party fliegen die Fäuste

05.04.2017

Beim „Rock im Riederwäldle“ in Frohnstetten kam es im Juli zu einer Schlägerei. Diese hat ein juristisches Nachspiel.

Ein 21-jähriger und ein 51-jähriger Mann müssen sich vor dem Amtsgericht Sigmaringen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Staatsanwalt Peter Vigelius warf dem jüngeren Mann vor, dass er auf der Tanzfläche einem Frohnstetter einen Faustschlag aufs rechte Ohr verpasst haben soll. Später sei das Opfer dem Angeklagten nach draußen gefolgt, der 21-Jährige habe ihm dann zwei Fausthiebe ins Gesicht versetzt. Ein Mann, der helfen wollte, soll von dem Angeklagten einen Fausthieb gegen den Kopf erhalten haben. „Seitdem leidet das Opfer an Nervenzittern“, sagte der Staatsanwalt. Der Bruder des ersten Opfers habe eingegriffen, sei dann ebenfalls angegriffen worden.

Der 21-Jährige, der aus Meßkirch stammt, schilderte seine Sicht der Dinge. Er und sein 51-jähriger Begleiter, der Lebensgefährte seiner Mutter, seien selbst Opfer von Gewalt geworden. Auf der Tanzfläche sei er von einem Unbekannten angegriffen worden, der ihn in den Schwitzkasten genommen habe. Er ging zu Boden. „Es ging alles sehr schnell. Ich habe mich gewehrt, wollte mich befreien“, sagte der Angeklagte.

Dann seien zehn Mann auf ihn losgestürmt, einer sei ihm in den Rücken gesprungen. Einen Streit habe es zuvor nicht gegeben. Der 21-Jährige habe dann das Zelt verlassen. Draußen habe er erneut einen Schlag ins Gesicht erhalten. Seine Mutter und seine beiden Schwestern hätten sich in Sicherheit gebracht. Als der Angeklagte ins Auto einsteigen wollte, sei er erneut angegriffen worden. Der 51-jährige Mitangeklagte berichtete ebenfalls von einem Tumult im Festzelt. Als die Situation geklärt war, wollte die Familie das Fest verlassen. Draußen sei die Auseinandersetzung dann weitergegangen. „Die hatten uns als Opfer rausgesucht.“

Als Zeuge sagte ein 29-jähriger Frohnstetter aus. „Vor der Bühne habe ich auf einmal was aufs Ohr gekriegt“. Er identifizierte den 21-jährigen Angeklagten als den damaligen Angreifer. Auf dem Weg ins Krankenhaus sei er draußen erneut attackiert worden. Dann fehle die Erinnerung. Rund eine Woche lang sei er krank geschrieben gewesen. An dem Abend habe er viel Alkohol getrunken.

Der Verteidiger des Meßkirchers hielt dem Zeugen seine widersprüchlichen Aussagen gegenüber der Polizei vor und bemängelte Formfehler. Ein 43-jähriger Frohnstetter sagte aus, dass er vor dem Zelt ebenfalls einen Schlag abbekommen habe. „Ich habe aber keinen erkennen können.“ So konnte er auch nicht sagen, ob einer der beiden Angeklagten ihn angegriffen habe.

Der Bruder des ersten Zeugen berichtete, dass er damals helfen wollte. Er habe dann einen Schlag aufs Auge bekommen. Auch er könne nicht genau sagen, wer der Angreifer war.

Ein weiterer Zeuge sagte aus, dass von Statur, Frisur und Kleidung her der 21-Jährige der Schläger gewesen sein könnte. Die Verhandlung wird am 13. April um 15 Uhr fortgesetzt. sz

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