Balingen/Hechingen

Pflegebetrug: Abrechnung vor dem Landgericht

28.03.2017

von Klaus Irion

Bleibt es bei der Haftstrafe gegen die Leiterin eines früheren Balinger Pflegedienstes, bei der Haftstrafe auf Bewährung gegen eine Mitarbeiterin und bei den Geldstrafen gegen eine weitere Mitarbeiterin sowie gegen eine Mutter eines Wachkomapatienten?

Diese Frage wird nun in einer Berufungsverhandlung vor der 11. Kleinen Strafkammer des Hechinger Landgerichts erörtert.Was war passiert? Nach Ansicht des Hechinger Amtsrichters Ernst Wührl hatten sich die vier Genannten des Abrechnungsbetrugs in sechsstelliger Eurohöhe beziehungsweise der Beihilfe zu Selbigem schuldig gemacht. Über einen längeren Zeitraum hinweg war demnach die Pflege von Wachkom...

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