Weilen u.d.R.

Der Plan bleibt wie er ist

21.10.2016

Ein Bauherr will einen Carport bauen. Der Weilener Gemeinderat lehnt aber eine Änderung des Bebauungsplans ab.

Der Gemeinderat befasste sich mit dem Antrag auf Änderung der im Bebauungsplan Oberer Wasen II vorgegebenen Maße für den Bau eines Carports. Da die Baurechtsbehörde beim Landkreis keine Genehmigung erteilt, strebt der Grundstückseigentümer eine Änderung des Bebauungsplanes an. Ein Bebauungsplan ist unmittelbar rechtsgestaltend für die Bebaubarkeit eines Baugrundstücks.Insofern entfaltet er Wirkun...

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