Reutlingen/Albstadt

Die Krankenkasse muss nicht für nicht zugelassenes Medikament in der EU bezahlen

18.02.2016

Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für ein in der Europäischen Union nicht zugelassenes Medikament zu übernehmen. Das Sozialgericht in Reutlingen hat die Klage einer Albstädterin abgewiesen.

Dies gelte auch, wenn dieses Medikament durchaus positive Auswirkungen auf eine Krankheit habe. Dieses Urteil fällte das Sozialgericht Reutlingen in einer jüngst ergangenen Entscheidung.Wie die Pressestelle des Gerichts informiert, bestehe bei der gesetzlich krankenversicherten Klägerin eine aggressive Form der rheumatoiden Arthritis. Diese habe bereits zum Verlust der Gehfähigkeit geführt.Nachde...

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