Reutlingen/Albstadt
Die Krankenkasse muss nicht für nicht zugelassenes Medikament in der EU bezahlen
18.02.2016
Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für ein in der Europäischen Union nicht zugelassenes Medikament zu übernehmen. Das Sozialgericht in Reutlingen hat die Klage einer Albstädterin abgewiesen.
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