Hechingen

Drei Jahre Berufsverbot

11.02.2005

Darüber hinaus darf der Angeklagte für die Dauer von drei Jahren nicht als selbstständiger Rechtsanwalt arbeiten. Für die Dauer von zwei Jahren wird er der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Ferner muss der Jurist 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und die Kosten des Verfahrens tragen. Sein Ehrenamt in der Kommunalpolitik hatte er bereits im Jahre 2003 nach 13 Jahren Tätigkeit ni...

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