Albstadt-Laufen

Die Schalksburg ist "entnagelt"

30.10.2002

Nach dem Landesbiotopschutzgesetz ist das Klettern an den offenen Felsbildungen verboten. Grund dafür ist, dass die Felsen wertvolle Standorte für seltene und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten sind, deren Schutz und Erhaltung eine nachhaltige Aufgabe darstellt. In zahlreichen Besprechungen mit vielen Organisationen und Vereinen wurde dem Kletterverbot an der Schalksburg aufgrund der...

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