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Zweifache Vergewaltigung vorgeworfen: Freispruch für 38-Jährigen ist rechtskräftig

Von Pascal Tonnemacher

Die Aussage des mutmaßlichen Opfers als Beweis war nicht genug: Ein 38-Jähriger aus Albstadt war im Januar vom Amtsgericht vom Vorwurf der zweifachen Vergewaltigung freigesprochen worden. Nun ist die Berufung am Landgericht Hechingen zurückgenommen worden. Der Freispruch ist damit rechtskräftig.

Der Zeugenstuhl im Sitzungssaal im Landgericht Hechingen blieb am Montag leer, denn die Berufung wurde zurückgenommen (Symbolfoto).

Eigentlich hätten am vergangenen Montag erneut zwei Fälle von Vergewaltigung aus den Jahren 2016 bis 2018 verhandelt werden sollen.

Doch zur erneuten Beweisaufnahme kam es im Berufungsprozess am Landgericht Hechingen nicht mehr. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin zogen ihre Berufung zurück.

Urteil aus erster Instanz ist rechtskräftig

Das Urteil des Amtsgerichts Albstadt vom 9. Januar 2020 ist damit rechtskräftig geworden. Das teilen das Landgericht und die Staatsanwaltschaft auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Der einzige Beweis der beiden mutmaßlichen Vergewaltigungen war die Aussage des heute 47-jährigen mutmaßlichen Opfers gewesen. Das Urteil am Amtsgericht Albstadt hatte auf Freispruch für den heute 38-Jährigen gelautet.

Weil sich die Beweislage im Vergleich zur ersten Instanz nicht verbessert hat, zogen die beiden Parteien das Rechtsmittel zu Beginn der Berufungsverhandlung am Landgericht zurück.