Zwei Jahre auf Bewährung: Bisinger Unternehmer wegen verschleppter Insolvenzen verurteilt

Von Pascal Tonnemacher

Zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt für drei Jahre auf Bewährung, sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit: Ein Bisinger Unternehmer ist am Mittwoch am Amtsgericht Hechingen wegen 46 Straftaten rund um die Insolvenzen seiner Firmen rechtskräftig verurteilt worden.

Zwei Jahre auf Bewährung: Bisinger Unternehmer wegen verschleppter Insolvenzen verurteilt

Das Gerichtsgebäude, in dem der Fall verhandelt wurde (Symbolfoto).

„Ein bisschen was spüren muss er schon“, meinte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Mittwoch bei ihrem Plädoyer im Amtsgericht Hechingen, die neben einer Bewährungsstrafe auch gemeinnützige Arbeit für einen 40-jährigen Unternehmer aus Bisingen forderte.

Denn der Angeklagte hatte sich wie berichtet im Rahmen einiger Insolvenzen seiner Unternehmen, die unter anderem in der Telekommunikationsbranche tätig waren, zigfach strafbar gemacht – und bei Prozessbeginn alle Vorwürfe eingeräumt.

Zahlreiche Vorwürfe rund um marode Firmen

Dabei ging es um verschleppte Insolvenzen, vorsätzlichen Bankrott, Untreue, falsche eidesstattliche Versicherungen und nicht gezahlte Beiträge zur Sozialversicherung.

Die einzige Frage, die es damit für das Gericht zu klären galt, war die nach einer angemessene Strafe. Richter Ernst Wührl und die beiden Schöffen zogen in ihrem Urteil die 46 Einzelstrafen – sie reichten von 20 Tagessätzen Geldstrafe bis hin zu neun Monaten Freiheitsstrafe – wie von allen Beteiligten gefordert „straff zusammen“.

Gericht folgt dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft

Rechtskräftig verurteilt wurde der nicht vorbestrafte Mann somit schlussendlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Das forderte so auch die Staatsanwaltschaft.

Verteidiger Fritz Westphal hatte für eine geringere Bewährungsstrafe von etwa anderthalb Jahren plädiert.

Auflage: 100 Stunden an gemeinnütziger Arbeit

Da der wohl enorm verschuldete Angeklagte „eher Zeit als Geld“ habe, erachtete die Staatsanwaltschaft zudem, statt einer Geldstrafe, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit als angemessen. „Zu spüren“ bekam er 100. „Das ist immer noch ordentlich“, sagte Richter Wührl.

Die Verteidigung hatte darum gebeten, auf eine solche Auflage zu verzichten. Denn der 40-jährige Student müsse pendeln und wohne wieder im Haushalt seiner Mutter. Deren Hausgrundstück werde derzeit wegen der Insolvenzen zwangsvollstreckt. Das alles belaste seinen Mandanten sehr.

Zugute kam dem Angeklagten zum einen, dass einige der Taten längere Zeit zurück liegen und die Insolvenzanträge noch gestellt wurden, wenn auch verspätet.

Geständnis rettet wohl vorm Gefängnis

Zum anderen profitiert er vom frühen Geständnis, das eine zähe und lange Verhandlung nicht notwendig machte. So wurden keine Zeugen gehört und auch keine Ermittlungs- oder Prüfberichte öffentlich verlesen.

Ohne Geständnis hätte die Sache laut Richter Wührl für den Angeklagten auch im Gefängnis enden können. Denn mit zwei Jahren Freiheitsstrafe hat der Bisinger Unternehmer die Grenze dessen erreicht, was zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

„Cum-Ex“-Täter kommen besser weg?

Verteidiger Westphal hatte in seinem Plädoyer zuvor zwar keine Vergleiche angestellt, aber darum gebeten, den Fall in Relation zu beispielsweise den sogenannten „Cum-Ex“-Verfahren zu sehen. Dort ging es um mehrfache millionenschwere Steuerhinterziehung und Verurteilte seien mit geringeren Strafen davongekommen als sein Mandant.

Der habe eine tolle Geschäftsidee gehabt, die Sache aber später möglicherweise nicht mehr in den Griff bekommen und so Löcher mit eigenem Geld stopfen müssen.

Richter Wührl war jedoch der Auffassung, dass Vergleiche mit anderen Fällen von Wirtschaftskriminalität in der ganzen Republik nichts bringen würden, wie er in seiner Urteilsbegründung ausführte.

Richter: „Vergleich mit anderen Fällen bringt nichts“

Was er jedoch auch sagte: Es gebe manchmal beim Strafmaß Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern. Und bei einem Schöffengericht, wie dem seinen, komme man oftmals schlechter weg als bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts. Woran das liege? Die seien ohnehin überlastet und hätten Fälle in riesigen Dimensionen zu verhandeln.

Wührl mache es dennoch anders: Er vergleiche den Fall mit ähnlichen eigenen Fällen, ordne ihn so ein und versuche so auch wirklich alle gleich zu behandeln.

Staatsanwältin will Kunden und Gläubiger vor maroden Firmen schützen

Dass Wirtschaftskriminalität ernstzunehmende Kriminalität ist, versuchte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer deutlich zu machen. Auch wenn es so interpretiert werden könne, dass der Angeklagte ein „rechter schwäbischer Schaffer“ sei, der nur zu spät gemerkt habe, das alles den Bach runter gehe.

Man müsse Gläubiger und Kunden schützen und rechtzeitig marode Firmen vom Markt nehmen, damit andere nicht darunter leiden. Zudem gehe es im verhandelten Fall auch um Rentenansprüche der Arbeitnehmer.