Zollernalbkreis

Zugespitzte Corona-Lage: Zollernalb-Klinikum verhängt generelles Besuchsverbot

10.12.2020

Von Michael Würz

Zugespitzte Corona-Lage: Zollernalb-Klinikum verhängt generelles Besuchsverbot

© Klinik

Ab Freitagabend sind im Zollernalb-Klinikum keine Besucher mehr zugelassen.

Das Zollernalb-Klinikum verhängt ein generelles Besuchsverbot, das ab Freitagabend gilt. Nur in wenigen Ausnahmefällen dürfen Patienten dann noch besucht werden. Die strengeren Maßnahmen seien notwendig, um die Klinik bei der steigenden Zahl an Covid-19-Patienten handlungsfähig zu halten, schreibt Geschäftsführer Dr. Gerhard Hinger in einer Pressemitteilung. Um die Notfallversorgung zu sichern, sollen Patienten außerdem alle Termine verschieben, die nicht akut notwendig sind.

„Der Eintrag des Virus von außerhalb ist eines der Hauptprobleme“, heißt es in der Pressemitteilung. Dabei hatte die Klinik bislang vor allem auf die Vernunft der Besucher gesetzt: „Im Gegensatz zu anderen Kliniken haben wir versucht, die Besuchereinschränkungen so moderat wie möglich zu halten.“ Dass auch in Albstadt und Balingen strengere Regeln notwendig würden, hatte sich jedoch bereits zu Beginn dieser Woche abgezeichnet: Pflegerinnen und Pfleger klagten über uneinsichtige Besucher, die sich nicht an die Maskenpflicht gehalten hatten und aggressiv mit ihnen stritten (wir berichteten).

Am Donnerstag nun schreibt die Klinik in ihrer Pressemitteilung: „Leider sind wir aufgrund der aktuellen Entwicklung, steigenden Patienten- und Erkrankungszahlen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, gezwungen, strengere Schutzmaßnahmen durchzuführen.“

Es gelte, die medizinisch notwendige Behandlung und insbesondere die Notfallversorgung lückenlos aufrecht zu erhalten. „Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Leistungen, Aufenthalte und Services, die nicht dringend medizinisch notwendig sind, einschränken müssen.“

Mitarbeiter werden dringend weiter benötigt
Besonders schutzbedürftig seien Patienten, die häufig unter schwerwiegenden Erkrankungen leiden und damit zu den Risikogruppen gehören. „Ebenso bedeutend ist der Schutz unserer Mitarbeiter, da diese für die Versorgung erkrankter Personen – unabhängig von Covid-19 – dringend weiter benötigt werden“, schreibt die Klinik. Für Geschäftsführer Hinger bedeutet das: „Wir müssen weitgehende Maßnahmen zur Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung ergreifen, um das Klinikum langfristig handlungsfähig zu halten.“

Die bereits im Frühjahr gebildete „Corona-Task-Force“ der Klinik habe deshalb am späten Mittwochnachmittag in einer Dringlichkeitssitzung verschiedene Maßnahmen beschlossen:

  • Ab Freitag, 11. Dezember, 18.30 Uhr gelten wieder die strengen Besucherregelungen wie bereits in der ersten „Welle“ der Pandemie im Frühjahr. Allgemeine Besuche sind dann generell nicht mehr zugelassen. Im Einzelfall seien begründete Ausnahmen möglich. Dies gelte etwa im Rahmen der Sterbebegleitung, bei an Demenz erkrankten Patienten, zur Begleitung eines erkrankten Kindes oder der Geburtsbegleitung. Die zuständigen Bereiche entscheiden nach telefonischer Abklärung im Einzelfall über derlei Ausnahmen.

  • Patienten mit ambulanten Terminen ohne dringende medizinische Notwendigkeit sind angehalten, ihren Termin auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.


Zur Kontaktaufnahme werden für Patienten und Angehörige folgende Angebote eingeführt:

  • Telefonische Sprechzeiten der Ärzte (Übersicht der Telefonnummern und Sprechzeiten hier als PDF herunterladen): Während der angegebenen Sprechstunden können sich die Angehörigen über den Zustand des Patienten informieren.

  • Das Zollernalb-Klinikum hat an beiden Standorten, Albstadt und Balingen, jeweils an den Informationen einen Gepäckservice eingerichtet, um persönliche Gegenstände zu den Patienten auf die Stationen zu bringen. Wenn Verwandte ihren Angehörigen im Klinikum etwas bringen möchten, könne es hier abgegeben werden.

Wichtig ist laut Pressemitteilung des Zollernalb-Klinikums, dass das Gepäck oder das Mitbringsel mit folgenden Informationen beschriftet ist:

Name und Vorname des Patienten, Station, wenn möglich Zimmernummer des Patienten, Absender

  • Telefonische Hebammensprechstunde: Für Frauen ab der 36. Schwangerschaftswoche wird eine Hebammensprechstunde zur Geburtsanmeldung und zur Abklärung aller für sie wichtigen Fragen rund um die Geburt angeboten. Eine Anmeldung zur Geburt ist zwar nicht zwangsläufig notwendig, erleichtert aber die Aufnahme im Kreißsaal. Die Hebammen können so vorab die Anamnese erheben. Außerdem können laut Klinik alle individuellen Wünsche und Vorstellungen besprochen werden. Terminvereinbarung: Dienstag und Donnerstag zwischen 15 und 18 Uhr (Telefon: 07433 9092 2530)

Es ist weiterhin eine Person zur Begleitung bei der Geburt erlaubt. Dies gilt nicht für Voruntersuchungen, Vorstellungen vor der Geburt oder sonstige Termine. Auf der Wochenbettstation sind die Besuchszeiten auf 14 Uhr bis 18 Uhr eingeschränkt. In der Pressemitteilung der Klinik heißt es: „Es darf einmalig eine Person bestimmt werden, die während des gesamten Aufenthalts täglich zu den Besuchszeiten ins Klinikum kommen darf.“

  • Das Klinikum ermöglicht die kostenlose Nutzung der Patiententelefone am Bett für ankommende Anrufe. „Bitte lassen Sie sich die Telefonnummer vom Pflegepersonal geben, damit Sie den betreffenden Patienten direkt anwählen können“, schreibt die Klinik. Die Patienten können sich an das Pflegepersonal wenden.
  • Über den Grußkartenservice auf der Website der Klinik können Grüße direkt ans Patientenbett geschickt werden.
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