Albstadt

Wut über kaputtes Handy als Auslöser: Weitere Details zur Tat auf dem Ebinger Spitalhof bekannt

15.06.2020

Von Pascal Tonnemacher

Wut über kaputtes Handy als Auslöser: Weitere Details zur Tat auf dem Ebinger Spitalhof bekannt

© Volker Bitzer

Hier trafen die Kontrahenten im Dezember aufeinander: Ermittler zeichneten den Tatort am Spitalhof in Ebingen mit Kreide auf.

Videos und zentrale Zeugenaussagen standen beim zweiten Verhandlungstag im Mittelpunkt: Vor dem Landgericht in Hechingen sind weitere Details zur tödlichen Messerattacke auf dem Ebinger Spitalhof im vergangenen Dezember öffentlich geworden.

Aus einem schlechten Film kann man keinen guten machen: Das sind die Worte des Ermittlungsleiters der Polizei im Fall der tödlichen Messerattacke im Spitalhof in Ebingen im vergangenen Dezember.

Also auch nicht das Landeskriminalamt, das für die Ermittler und die Verhandelnden Videoaufnahmen gesichert, vergrößert und verlangsamt hat.

Videos aus Kneipe und vom Spitalhof

Sie stammen aus der Kneipe und zeigen den ersten Streit des Angeklagten mit dem späteren Todesopfer. Eine private Überwachungskamera am Spitalhof zeichnete die eigentliche Tat auf.

Das Gericht und alle an der Verhandlung Beteiligten diskutierten am Montag mit diesen stummen Schwarz-Weiß-Aufnahmen – zusammen mit Aussagen zentraler Zeugen – große Teile des nächtlichen Geschehens, versuchten es aufzuklären und zu belegen.

Ungewollte Selfies als Auslöser des Streits

So zeigen diese Aufnahmen, wie das spätere Opfer zunächst mehrere Stunden vor der Tat mit seiner Begleiterin an einem Spielautomat in der Kneipe in der Nähe des Spitalhofs sitzt. Dann macht der Angeklagte Fotos zusammen mit den beiden – der mutmaßliche Auslöser des folgenreichen Streits.

Denn die beiden wollten offenbar nicht, dass der an diesem Abend als aufdringlich und euphorisch beschriebene 42-jährige Italiener Fotos mit ihnen macht. Das bestätigen Zeugenaussagen des Wirts, der Begleiterin und einer Bedienung des Lokals am Landgericht in Hechingen.

Begleiterin hatte Angst

Die Begleiterin, so beschrieb sie, war verängstigt, da der Landsmann nicht nur aufdringlich gewesen sein. Er habe ihr auch ein Messer präsentiert, das mutmaßliche Tatmesser.

Das habe er immer dabei, soll er gesagt haben. Zudem habe ihr der einschlägig Vorbestrafte erzählt, dass er schon mal jemanden abgestochen habe.

Wer wusste vom Messer?

Von einem Messer habe sie auch der Bedienung sowie dem Wirt berichtet. Der beteuerte zuvor in einer Aussage vor der Tat nichts von dem Klappmesser gewusst zu haben.

Die Begleiterin beschrieb, dass der Angeklagte den 36-jährigen Polen mit den Fotos habe erpressen wollen. „Er wollte sie bearbeiten und ins Internet stellen.“

Angeklagter flippt aus

Nachdem laut Zeugen nicht nur das spätere Opfer den Angeklagten zig Male ruhig darum gebeten habe aufzuhören, wurde es diesem irgendwann zu bunt. Er schmiss deshalb das Handy des Angeklagten zu Boden.

Der, so wird beschrieben, tickte deswegen aus. Wie das Video zeigt, riss er das Opfer mit samt dem Stuhl auf den Boden der Kneipe und schlug mehrfach auf ihn ein.

Angeklagter war nicht auffällig

Der langjährige Wirt und Inhaber der Kneipe kannte den Angeklagten seit wenigen Wochen. Er habe in der Nähe gearbeitet, sei seitdem täglicher Gast gewesen. So wie in der Tatnacht habe er den sonst unauffälligen Angeklagten, der in der Vergangenheit Probleme mit Drogen hatte, aber nie gesehen.

Er sei „durchgedreht wegen des Handys“ und nicht zu beruhigen gewesen.

Begleiterin schreitet ein

Die Begleiterin des Opfers, das ebenfalls Stammgast war, trennte die Kontrahenten und setzte sich auf den Angeklagten, der dann vom Wirt aus der Kneipe geworfen wurde.

Wild gestikulierend und offenbar in Rage – unklar blieb, ob er tatsächlich eine Halsabschneide-Geste gemacht hat. Zeugen bestätigten jedoch die Flüche des Angeklagten und „dass er ihn umbringen werde“.

Angeklagter fliegt raus und kommt zurück

Der Angeklagte kam anschließend zurück aus der Kneipe, offensichtlich wollte er „noch mal mit ihm schlägern“, ist der Wirt sicher. Das spätere Opfer wird von seiner Begleiterin zurückgehalten, wird von Zeugen trotz des Vorfalls jedoch als ungewöhnlich ruhig beschrieben.

Vom Wirt erfährt der Angeklagte, dass das spätere Opfer durch den Hintereingang nach Hause geschickt werden soll. Er, der Angeklagte, sollte über den Vordereingang heimgehen. Die Heimwege der alkoholisierten Kontrahenten hätten sich so nicht mehr kreuzen sollen.

Wirt begleitet Opfer auf Heimweg

Denn der Wirt begleitete das Opfer auf dessen Heimweg in Richtung Spitalhof. Dort traf er wieder auf den Angeklagten. Der musste dazu einen Umweg um den Häuserblock herum laufen, um dem Wirt und dem Opfer auf dessen Heimweg entgegenzukommen.

Die Aufnahme der tödlichen Schlägerei zeigt trotz schlechter Qualität deutlich: Die Kontrahenten gingen auf dem Spitalhof aufeinander los. Wie Panzer, beschrieb es der Wirt als direkter Zeuge. Den Angeklagten beschrieb er als Pitbull. Das Opfer sei bereits in der Kneipe beruhigt gewesen.

Opfer tritt Angeklagten

Vor dem Zusammentreffen, so berichtete der Wirt, habe der Angeklagte nach dem Opfer gerufen, ihn gesucht. Wie auch in der Anklage beschrieben trat das Opfer den Angeklagten zu Beginn der kurzen Rauferei und schlug ihn.

Dann zog er ihm die Jacke aus und warf sie ihm entgegen. Laut eines Polizeizeugen sei das im Straßenkampf ein gängiges Mittel, um beispielsweise Verletzungen zu verhindern, wenn einer ein Messer gezogen habe.

Auto mit jungen Menschen taucht auf

Das spätere Opfer trat den am Boden liegenden Angeklagten auch auf den Kopf. Als er ein weiteres Mal ausholte, tauchte ein Auto mit fünf jungen Menschen auf. Ihnen gelang es die Situation aufzulösen sowie Rettungsdienst und Polizei zu rufen, wie sie als Zeugen aussagten.

Auf die Schlägerei angesprochen, hätten der Wirt und das Opfer gesagt, dass der Angeklagte angefangen habe. Dieser lag zu dem Zeitpunkt offenbar bewusstlos auf dem Boden.

Opfer bleibt schwer verletzt liegen

Die beiden anderen traten den direkten Rückweg an. Das schwer verletzte Opfer versuchte offenbar schneller zu gehen, geriet aber ins Humpeln. Von den zwei Messerstichen, die der Angeklagte zu Prozessbeginn eingeräumt hatte, merkte der Wirt laut seiner Aussage nichts.

Er ging zurück in die Kneipe, das Opfer blieb rund 50 Meter davon entfernt alleine zwischen zwei Autos liegen, bis seine Begleiterin ihn zufällig fand.

Rache bleibt ungeklärt

Zentral bleibt die Frage, ob der Angeklagte aus Rache für und Wut über das kaputte Handy das Opfer angegriffen hat. Wie berichtet, hatte der Angeklagte bei Prozessbeginn beschrieben, dass er aufgrund des Angriffs des Opfers Angst gehabt hätte und ihn nicht töten wollte.

Auch wenige Stunden nach der Tat habe der damals Verdächtige einem Ermittler des Kriminaldauerdienstes im Krankenhaus sinngemäß geschildert: „Ich muss mich doch wehren, was würden Sie tun, wenn Sie geschlagen werden?“

War das Messer aufgeklappt?

Fraglich ist, ob er den Messerangriff tatsächlich geplant hatte und das Messer schon aufgeklappt mit zum Spitalhof brachte. Dass es nicht unmöglich, aber schwierig ist, das mutmaßliche Tatmesser spontan mit nur einer Hand zu öffnen, davon überzeugten sich die Prozessbeteiligten am mitgebrachten Asservat.

Die Jacke des Angeklagten wies laut eines Gutachtens zudem keinerlei Schäden durch das Klappmesser auf. Ob das spätere Todesopfer sowohl in der Kneipe als auch auf dem Spitalhof seine Jacke auszog, um sich „kampfbereit“ zu machen, konnte ebenfalls nicht eindeutig geklärt werden.

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 18. Juni, um 8.30 Uhr fortgesetzt. Dort sollen unter anderem weitere Polizeizeugen sowie der Freund und Arbeitgeber des Angeklagten gehört werden.

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