Württembergischer Fußballverband: Zwei realistische Szenarien für diese Saison

Von Matthias Zahner

Der Württembergische Fußballverband (WFV) hat den Vereinen einen Vorschlag unterbreitet, der verschiedene Szenarien für den Abschluss der Saison 2020/21 vorsieht.

Württembergischer Fußballverband: Zwei realistische Szenarien für diese Saison

Gekickt werden darf noch immer nicht. Doch wie geht der Verband damit um?

„Zwei realistische Szenarien“ benennt der WFV:

1. Wird der Spielbetrieb nach dem 7. März 2021, spätestens aber bis zum 9. Mai 2021 wieder aufgenommen, werden nur die Vorrunden abgeschlossen und so direkte Auf- und Absteiger ermittelt. Direkt im Anschluss daran wird in diesem Fall noch die Relegation ausgetragen.

2. Sollte der Spielbetrieb bis zum 9. Mai 2021 nicht wieder aufgenommen werden können, bleibt nur die Annullierung der laufenden Saison mit der Folge, dass weder Auf- noch Absteiger ermittelt werden können und mit demselben Teilnehmerfeld in die Folge-Saison 2021/22 gestartet werden muss.

Auf- und Abstiegsrunde ist vom Tisch

„Mit dem Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz am gestrigen Tag ist das Szenario einer Auf- und Abstiegsrunde nach Abschluss der Vorrunde hinfällig. Dass unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorbereitungszeit eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs bis zum 7. März 2021 nicht in Betracht kommt, liegt auf der Hand. Im Sinne der Transparenz soll aber auch dieses Szenario Niederschlag in der Spielordnung finden“, teilt der WFV mit.

Stellungnahme der Vereine bis 17. Februar

Am Donnerstag wurden nun auch die württembergischen Vereine informiert. Sie haben jetzt die Möglichkeit, sich bis zum 17. Februar 2021 zum geplanten weiteren Vorgehen zu äußern. Eine Entscheidung über die Ordnungsänderung wird der WFV-Beirat in seiner regulären Sitzung am 19. Februar 2021 treffen.

Der Vorschlag berücksichtigt dabei die jeweils verbleibende Anzahl an Wochenend-Spieltagen in Abhängigkeit des Zeitpunktes, an dem eine Rückkehr in den Spielbetrieb möglich sein wird.

Die Beschlussvorlage berücksichtigt die folgenden Grundsätze: