Zollernalbkreis

Corona-Soforthilfe: Nach heftiger Kritik auch ohne Einsatz des privaten Vermögens möglich

29.03.2020

Von Klaus Irion

Corona-Soforthilfe: Nach heftiger Kritik auch ohne Einsatz des privaten Vermögens möglich

© Privat

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut nimmt Dampf aus dem Soforthilfe-Kessel.

Der Aufschrei auch von Unternehmern im Zollernalbkreis Ende vergangener Woche war enorm. Es ging um den vom Land Baden-Württemberg angedachten Passus, wonach Selbstständige, die beim Land Corona-Soforthilfe beantragen, zunächst ihr Privatvermögen einsetzen müssen. Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut reagiert auf die Protestwelle der Betroffenen.

Am Wochenende wurde der Druck zu groß. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ruderte zurück. In einer Pressemitteilung verkündete sie am Sonntag, dass „die Corona-Soforthilfe des Landes ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt wird“. Stattdessen müssen Antragsteller ausschließlich nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren.

Liquiditätsengpass ist entscheidend

„Erfreulich ist, dass wir jetzt eine bundeseinheitliche Lösung haben“, so Hoffmeister-Kraut. In schwierigen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern sei der Begriff der existenziellen Notlage neu definiert worden. „Damit ist klar: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren.“Konkret muss der Antragsteller versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen.

Dies liegt dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (beispielsweise gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) zu zahlen.

100.000 Anträge in zwei Tagen

Laut Hoffmeister-Kraut gilt dies „rückwirkend für alle Anträge seit dem Start unserer Soforthilfe“. Anträge, die bereits in den letzten Tagen eingereicht worden seien, würden allein an diesem Maßstab beurteilt, Angaben nur auf dieser Grundlage überprüft.Das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg für Soloselbstständige und kleine Unternehmen bis 50 Erwerbstätigen ist seit Mittwoch am Start. Innerhalb von zwei Tagen wurden mehr als 100000 Anträge eingereicht, die schnellst möglich abgearbeitet werden sollen.

Modifizierungen werden nötig sein

Hoffmeister-Kraut erklärte, dass es in den folgenden Wochen noch weitere Modifizierungen geben werde. „Wir haben dieses Programm in einem Kraftakt innerhalb weniger Tage an den Start gebracht. In einer solchen Situation bleibt es nicht aus, dass auch nach Programmstart Eckpunkte nachgeschärft, Unklarheiten beseitigt oder Auslegungsfragen geklärt werden müssen.“

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