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Winterlinger Mordprozess: Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Von Michael Würz

Das Landgericht Hechingen verkündet am Reformationstag das Urteil im Winterlinger Mordprozess.

Ein Rettungswagen verlässt am 1. April den Tatort in Winterlingen.

Welche Strafe verhängt die große Strafkammer am Mittwoch um 14 Uhr gegen den Angeklagten, der gestanden hat, seine Frau erschossen zu haben? Die Anklage zu Prozessbeginn lautete bekanntlich auf Mord. Ob der Staatsanwalt gestern in seinem Plädoyer dabei geblieben ist, war nicht in Erfahrung zu bringen. Genau wie die Forderungen der Nebenkläger und der Verteidiger. Grund: eine Gesetzesänderung.

Sie sieht vor, dass in Strafprozessen, in denen zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit – etwa zum Schutz der Kinder – verhandelt wurde, auch die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden müssen. Deshalb will Markus Engel, Sprecher der Staatsanwaltschaft, vor der ausführlichen Urteilsbegründung des Gerichts auch nicht bekanntgeben, welche Strafe die Ermittler am Ende des Prozesses gestern gefordert haben. Der Vorsitzende Richter Dr. Hannes Breucker hatte angesichts der neuen Gesetzeslage in dieser Woche bedauert, die Plädoyers nicht mehr öffentlich – und damit transparent – stattfinden lassen zu dürfen.

In der Hauptverhandlung über mehrere Prozesstage hinweg sagten zahlreiche Ermittler, Angehörige und Gutachter als Zeugen aus. Als „Deadline“ für den umfangreichen Prozess hatte das Gericht ursprünglich den 9. November vorgesehen. Die große Strafkammer – drei Berufsrichter und zwei Schöffen – muss nun bis Mittwoch beraten, ob dem Angeklagten ein kaltblütiger Mord vorzuwerfen ist, der mit seiner Tat möglicherweise gar ein Fanal setzen wollte, wie der psychiatrische Gutachter es in dem Prozess nicht völlig ausschließen wollte. Oder ob die Gesamtsituation die Richter zu einer anderen Einschätzung kommen lässt, sie die klassischen Mordmerkmale nicht bestätigt sehen.

Einen Vergleich zivilrechtlicher Natur konnten die Verteidiger des Angeklagten mit den Anwälten der Nebenkläger – darunter der bekannte Fernsehanwalt Ingo Lenßen – bereits schließen. Demnach sollen die hinterbliebenen Kinder des Ehepaars jeweils mehrere Zehntausend Euro zugesprochen bekommen sowie ein Grundstück des Angeklagten im Kosovo.

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