Balingen

Wie weit darf die Hecke wachsen? Die Stadt Balingen erklärt, wann Schluss ist

21.08.2019

Von Lydia Wania-Dreher

Wie weit darf die Hecke wachsen? Die Stadt Balingen erklärt, wann Schluss ist

© Lydia Wania-Dreher

Hecken müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden, dass der Gehweg frei bliebt. Nicht immer, wie hier am Schlichtebach in Balingen, geschieht das regelmäßig.

Immer wieder beschweren sich Anwohner, wie etwa in Weilstetten in der Gartenstraße oder in Balingen am Schlichtebach, über Sträucher und Bäume, die Gehwege unpassierbar machen.

„Man kann keinen Gehweg mehr benutzten“, schreibt uns kürzlich ein Leser. Ihm ist die Situation an der Ecke Gartenstraße/Friedenstraße in Weilstetten aufgefallen. Auf der einen Straßenseite parken Autos, auf der anderen Seite ist der Gehweg fast komplett von einer Thujahecke zugewachsen.

Für Fußgänger bedeutet das, dass sie auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Das kann – gerade für Kinder – gefährlich werden.

Der Bauhof überprüft den Bewuchs

Dabei gibt es für den Bewuchs entlang von Gehwegen und Straßen klare Regeln. Der Bauhof überprüfe diese im Rahmen der allgemeinen Straßenkontrolle, erklärt Bürgermeister Reinhold Schäfer auf ZAK-Nachfrage.

Gerade im Sommer könne der Bauhof verständlicherweise nicht ständig alle Straßen auf zugewachsene Geh- und Radwege kontrollieren, so der Bürgermeister. „Hier sind wir darauf angewiesen, dass uns erkennbare Missstände mitgeteilt werden“, teilt Schäfer mit.

Wie weit darf die Hecke wachsen? Die Stadt Balingen erklärt, wann Schluss ist

© Lydia Wania-Dreher

Wenn vom Gehweg, wie hier in der Weilstetter Gartenstraße, nur noch ein kleiner Streifen übrig bleibt, müssen die Fußgänger auf die Straße ausweichen.

Doch wie weit darf die Hecke eigentlich wachsen? Grundstückseigentümer müssen Rückschnitte bis auf die Grundstücksgrenze vornehmen, heißt es in den Erläuterungen der Stadtverwaltung zu dem Thema auf deren Internetseite. Sprich: Direkt an der Grundstücksgrenze ist für Büsche, Blattwerk und Co. Schluss.

Auch nach oben hin gibt es Vorschriften. So ist im Fahrbahnbereich ein sogenanntes Lichtraumprofil von 4,5 Metern und bei Fußgängerwegen von 2,5 Metern Höhe freizuhalten.

Hinzu kommen gesonderte Vorschriften in Form von sogenannten Sichtdreiecken an Kreuzungen oder Einmündungen.

Schon beim Pflanzen mitdenken

Daher rät die Stadtverwaltung, schon bei der Neubepflanzung auf die Einhaltung eines je nach Pflanzart notwendigen Abstandes zu der öffentlichen Verkehrsfläche zu achten. Zudem sollten Sträucher und Bäume regelmäßig zurückgeschnitten werden.

Wenn es doch zu Behinderungen durch zu viel Grün am Gehweg kommt, verschickt das Tiefbauamt, dem der Bauhof zugeordnet ist, ein Schreiben an den Grundstückseigentümer. Dieser wird darin freundlich darauf aufmerksam gemacht, den Verkehrsraum freizumachen.

Geschieht daraufhin nichts, erfolgt ein weiteres Anschreiben. Wenn die Hecke vom Grundstücksbesitzer dann immer noch nicht zurückgeschnitten wird, greift der Bauhof ein und übernimmt diese Aufgabe. Die Stadt stellt das dann dem Eigentümer in Rechnung.

So weit ist es in der Straße Am Schlichtebach nicht gekommen. Im Juni beklagten sich dort Anwohner, dass eine Hecke über den Gehweg wächst und somit die Kinder, die dort in unmittelbarer Nähe zur Schule laufen, auf die Straße ausweichen müssen.

Mittlerweile hat laut Stadtverwaltung der Eigentümer die Hecke gestutzt. Doch mit einer einmaligen Aktion ist es leider nicht getan. In den vergangenen Wochen wucherte das Grün schon wieder über den Asphalt.

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