Die Fünf-Tage-Regel – und welche Hoffnungen sich Bürger im Zollernalbkreis machen dürfen

Von Volker Bitzer

Auch im Zollernalbkreis nähert sich die Inzidenz langsam, aber sicher, dem zweistelligen Bereich. Lockerungen der Pandemie-Beschränkungen sind in Sicht. Was aber ist wann erlaubt?

Die Fünf-Tage-Regel – und welche Hoffnungen sich Bürger im Zollernalbkreis machen dürfen

Ist auch im Zollernalbkreis bald Outdoor-Gastronomie möglich? (Symbolfoto)

In einigen Nachbar-Landkreisen sind seit Tagen wieder deutlich mehr Freiheiten möglich. Dank konstant niedriger Inzidenzwerte, die Öffnungen gestatten. Der Zollernalbkreis hinkt hier noch hinterher, aber der Kennwert zeigt zumindest im Trend in Richtung „unter 100“. So war im Zollernalbkreis die Inzidenz am Mittwoch bei 106,1 (am Donnerstag gar bei 105,6). Dieser Wert wurde dann von Balingen am Donnerstag an das RKI gemeldet und dieser Melde-Tag ist maßgeblich fürs Voraus-Berechnen.

Auf den Tag der Meldung kommt es an

Lockerungen sind in Aussicht, wenn die positive Entwicklung weiter geht. Auf ZAK-Nachfrage gibt Anja Heinz, Pressesprecherin des Landratsamts, konkrete Auskunft:

„Am 27. Mai liegt der Zollernalbkreis nach den offiziellen RKI-Daten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 106,1 den dritten Werktag unter dem Schwellenwert von 165. Sollte dies bis Samstag durchgängig der Fall sein – wovon wir derzeit ausgehen –, kann von Seiten der Landkreisverwaltung am Samstag, 29. Mai, morgens nach fünf Werktagen in Folge offiziell per Allgemeinverfügung festgestellt werden, dass bereits ab dem übernächsten Tag (also Montag) Kindertageseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen wieder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen öffnen können.“

Mögliche Szenarien

Ebenso ist nach ihrer Auskunft Wechselunterricht an Schulen wieder möglich. Sobald die Tendenz bei den Fallzahlen erkennbar ist, wird am Freitagnachmittag aktuell informiert.

Was sind aber für alle Bürger mögliche Szenarien in den kommenden Tagen, sollte die Inzidenz die 150er-Marke für mehrere Tage unterschreiten? Dazu folgende Auskunft vom Landratsamt:

Im Hinblick auf den Schwellenwert von 150 lag der Zollernalbkreis am Donnerstag den zweiten Werktag darunter. Bei weiterer positiver Entwicklung der Inzidenz könnte dieser am Montag, 31. Mai, den fünften Werktag in Folge unterschritten sein. Dies hätte zur Folge, dass ab Mittwoch, 2. Juni, im Zollernalbkreis die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig ist – Stichwort „Click & Meet“.

Deutliche Entspannung bei U100

Noch besser wäre es natürlich, die 100er-Schwelle würde im Zollernalbkreis unterschritten, und vor allem gehalten. Die Vorgehensweise wäre dann die gleiche, dazu Anja Heinz wörtlich: „ Liegt der Zollernalbkreis fünf Werktage in Folge unter der Inzidenz von 100, würden zwei Tage später die Regelungen der Bundesnotbremse (Anmerkung der Redaktion: Wir berichteten darüber ausführlich) entfallen.“ Wann dies der Fall sein wird, könne derzeit nicht prognostiziert werden, so Heinz weiter.

In Sigmaringen liegt die Inzidenz nun unter 50

Erneut ein Blick in die Nachbarschaft: So beruhigt sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Sigmaringen weiter, wo am Mittwoch die Inzidenz erstmals seit 26. Februar wieder unter 50 lag. Bleibt es bis Sonntag konstant unter der 50, könnten laut Pressemitteilung aus Sigmaringen, weitere Lockerungen kommen. Möglich wären dann zum Beispiel Treffen mit bis zu zehn Personen aus drei Haushalten; im Einzelhandel wäre Einkaufen wieder ohne Negativtest und mit einer größeren Kundenzahl möglich; Archive, Büchereien, Gärten, Galerien und Museen können ohne vorherige Terminbuchung und ohne Testpflicht öffnen.