Widerspruch abgewiesen

Von Daniel Seeburger

Die Baugenehmigung für den Netto-Markt im Dotternhausener Gewerbegebiet „Großer Acker“ ist rechtens. Das Tübinger Regierungspräsidium (RP) hat jetzt den Widerspruch der Städte Balingen und Schömberg zurück gewiesen.

Damit Sie den Artikel vollständig ausdrucken können, benötigen Sie ein Online-Abonnement.