Albstadt

Wenn die Albstädter Kitas wieder öffnen: Im Regelbetrieb kann es keine Testpflicht geben

28.05.2021

Von Dagmar Stuhrmann

Wenn die Albstädter Kitas wieder öffnen: Im Regelbetrieb kann es keine Testpflicht geben

© Dagmar Stuhrmann

Schon bald könnten die Albstädter Kitas – wie die Einrichtung in der Ebinger Gartenstraße – wieder auf Normalbetrieb umstellen, wenn die Inzidenz nicht wieder über 165 steigt. Auch im Regelbetrieb soll getestet werden – allerdings nur auf freiwilliger Basis.

Wenn die Inzidenz-Zahlen bleiben, wie sie sind, können die Albstädter Kitas am 31. Mai beziehungsweise nach den Pfingstferien am 7. Juni wieder in den Regelbetrieb gehen. Während es für die Notbetreuung eine Testpflicht gibt, soll im Regelbetrieb nur noch auf freiwilliger Basis getestet werden. Wir haben den Albstädter Oberbürgermeister gefragt, warum die Testpflicht nicht aufrechterhalten wird, wenn wieder mehr Kinder in den Kitas sind.

Lockerungen sind in Sicht: Wenn die Inzidenz im Zollernalbkreis fünf Werktage lang in Folge, also bis zum 29. Mai, unter 165 bleibt, dann wird das Landratsamt per Allgemeinverfügung feststellen, dass ab dem übernächsten Tag – also Montag, 31. Mai – die Kindertageseinrichtungen wieder im Regelbetrieb öffnen können. Das bedeutet: Bleibt‘s weiterhin bei den Zahlen, dann können auch die Albstädter Kitas ab Montag beziehungsweise spätestens nach den Pfingstferien am 7. Juni wieder öffnen.

Für die Notbetreuung gilt seit 25. Mai Testpflicht

Sollten die Kitas tatsächlich wieder öffnen, dann wird es keine Testpflicht für die Kinder geben. Albstadts Oberbürgermeister Klaus Konzelmann bestätigt: „Die Testpflicht entfällt im Regelbetrieb.“ Erst vergangene Woche hatte die Stadtverwaltung bekanntgegeben, dass es ab dem 25. Mai in den Albstädter Kitas verpflichtende Corona-Schnelltests geben werde – und zwar in der Notbetreuung. Von einer möglichen Rückkehr zum Regelbetrieb konnte zum Zeitpunkt dieser Bekanntgabe noch keine Rede sein.

Im Regelbetrieb nur freiwillige Tests

Mit der sinkenden Inzidenz ändern sich nun jedoch die Vorzeichen – mit den entsprechenden Konsequenzen. „Die Testpflicht wurde nur für die Notbetreuung eingeführt. Wenn wir wieder in den Regelbetrieb gehen, wird es nur Testungen auf freiwilliger Basis geben,“ sagt der OB. Da darf man sich allerdings schon fragen, warum die Testpflicht ausgerechnet dann aufgehoben wird, wenn wieder mehr Kinder in den Kitas sein werden.

Hausrecht ist im Regelbetrieb zweitrangig

Der Grund: die rechtliche Situation. Das Recht auf einen Kindergartenplatz sei beim Kita-Regelbetrieb höher anzusetzen als das jeweilige Hausrecht, das eine Kommune im Zweifel in ihren Kitas habe. „Bei der Notbetreuung ist das anders“, so OB Konzelmann, „da kann das Hausrecht angewendet werden.“ Auf eben dieses hatte sich die Stadtverwaltung bei der Testpflicht für die Notbetreuung berufen. Nur diejenigen Kinder, die einen Lolli-Test mit negativem Ergebnis machen, dürfen in die Notbetreuung.

Hohe Akzeptanz für Testpflicht

Das sei seit Dienstag problemlos gelaufen, berichtet OB Konzelmann. „Die Eltern haben das mitgetragen.“ Es habe nur wenige Beschwerden gegeben. „Wir werden weiterhin testen, nur eben auf freiwilliger Basis“, betont der Oberbürgermeister. Leer ist es in den Kitas derzeit auch ohne Regelbetrieb nicht. Laut OB befinden sich rund 80 Prozent der Kita-Kinder, die normalerweise im Regelbetrieb da sind, aktuell in der Notbetreuung. Deswegen kann wohl auch bei der Wiederaufnahme des Regelbetriebs von einer weiterhin hohen Bereitschaft zur Akzeptanz der Tests – dann eben ohne Pflicht – ausgegangen werden.

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