Wenn der PCR-Test positiv ausfällt: So sollte man sich im Ernstfall verhalten

Von Pressemitteilung

Viele Bürgerinnen und Bürger im Zollernalbkreis lassen sich regelmäßig auf Covid-19 testen. Was aber, wenn ein PCR-Test positiv ausfällt? Das Landratsamt fasst zusammen, wie man am besten vorgeht.

Wenn der PCR-Test positiv ausfällt: So sollte man sich im Ernstfall verhalten

Was, wenn der Test positiv ist? Das Landratsamt gibt Tipps.

Seit rund einer Woche werden positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert. Das schreibt das Landratsamt in einer aktuellen Pressemitteilung.

Die Gesundheitsämter konzentrieren sich demnach mittlerweile auf größere Ausbruchsgeschehen und auf den Schutz besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen, beispielsweise Personen in Alten- und Pflegeheimen.

„Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger kontaktieren seither das Bürgertelefon des Landkreises. Dieses haben wir bereits personell verstärkt,“ berichtet der kommissarische Leiter des Gesundheitsamtes, Benedict Blankenhorn.

Eine der häufigsten Fragen ist: Wie verhalte ich mich bei einem positiven PCR-Test? Das Landratsamt fasst nachfolgend zusammen, wie man in welcher Situation am besten handelt.

Mein PCR-Test ist positiv: Was muss ich jetzt tun?

Nach der Corona-Verordnung sind Betroffene verpflichtet, sich unverzüglich abzusondern. Dies gilt auch für geimpfte und genesene Personen. All jene dürfen sich nur in ihrer eigenen Häuslichkeit aufhalten und sollten sich nach Möglichkeit zeitlich und räumlich von anderen, dort lebenden Personen trennen. Besuche sind nicht erlaubt. Die Absonderung darf für medizinische oder sonstige Notfälle verlassen werden.

Wie lange muss ich mich absondern bzw. wann endet die Absonderung?

Die Absonderungspflicht beträgt für symptomatische Personen 14 Tage ab Symptombeginn. Für asymptomatische Personen gilt die Absonderungspflicht 14 Tage ab Abstrichdatum.

Sofern die Person vollständig geimpft ist und während des gesamten Absonderungszeitraums keine typischen Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion vorlagen, besteht die Möglichkeit, sich mittels eines negativen PCR-Tests frei zu testen. Die Probeentnahme kann frühestens an Tag 5 erfolgen. Die Absonderung endet mit Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Zählweise dabei: Der erste Tag nach dem Tag der Erkrankung oder nach der Abstrichnahme ist der erste Tag der Absonderung.

Wen muss ich informieren?

Alle Haushaltsangehörige müssen informiert werden. Diese müssen sich ebenfalls in Absonderung begeben, außer sie waren innerhalb der letzten sechs Monate nachweislich an COVID-19 erkrankt oder sind vollständig geimpft.

Zusätzlich sollten alle Personen informiert werden, zu denen ein engerer Kontakt bestand. Diese müssen sich nicht absondern, sollten jedoch ihre Kontakte minimieren und bei Symptomen ihren Arzt kontaktieren.

Wie lange müssen Kontaktpersonen sich absondern?

Die Quarantäne für Haushaltangehörige endet in der Regel 10 Tage nach dem positiven Testergebnis oder dem Auftreten der ersten Symptome der infizierten Person, sofern diese nicht selbst Symptome entwickeln und/oder positiv getestet werden. Eine vorzeitige Beendigung der Absonderung ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

Die detaillierten Informationsblätter und weitere Informationen sind unter www.zollernalbkreis.de/coronavirus zu finden.

Sollte eine Bescheinigung über die Absonderung benötigt werden, können Bürger die zuständigen Ortspolizeibehörden (Gemeinden) kontaktieren.

Das Corona-Bürgertelefon ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16.30 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 07433/92-1111 erreichbar.