Sigmaringen

Weiterhin keine Versammlungen rund ums Haus von Ministerpräsident Kretschmann in Laiz

16.03.2022

von Pressemitteilung

Weiterhin keine Versammlungen rund ums Haus von Ministerpräsident Kretschmann in Laiz

© fotografie@uliregenscheit

Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Die Versammlungsbehörde des Landratsamtes Sigmaringen verlängert das Verbot, im näheren Umfeld des Wohnhauses des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann Versammlungen, Kundgebungen und Aufzüge im Sinne des Versammlungsgesetzes durchzuführen bis 31. März 2022.

Weiter informiert das Landratsamt Sigmaringen in einer Presseverlautbarung:

Ziel der Maßnahme ist der Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte des Ministerpräsidenten und seiner Familienangehörigen. Der Polizei schließt nicht aus, dass mit weiteren unangemeldeten „Spaziergängen“ bzw. Aufmärschen vor dem Wohnhaus der Familie Kretschmann zu rechnen ist.

Weiträumiges Versammlungsverbot

Das Versammlungsverbot umfasst die Donautalstraße, den Litschenberg, die Hauptstraße ab dem Einmündungsbereich zur Römerstraße bis einschließlich dem Kreuzungsbereich Donautalstraße/Unterdorfstraße sowie die Römerstraße von der Ortsmitte kommend bis einschließlich der Einmündung Litschenberg. Ebenso wird die Franz-Eisele-Straße vom Kreuzungsbereich Hauptstraße bis zur Einmündung „Am Rathaus“ erfasst.

Verstöße können bis zu 500 Euro kosten

Die Polizei wird Verstöße gegen die Allgemeinverfügung konsequent zur Anzeige bringen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet.

Die Verfügung kann auf der Homepage des Landratsamtes (landkreis-sigmaringen.de) eingesehen werden.

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