Zollernalbkreis

Weitere Lockerungen: Was ab Samstag im Zollernalbkreis gilt

11.06.2021

von Pressemitteilung

Weitere Lockerungen: Was ab Samstag im Zollernalbkreis gilt

© Pixabay

Manche Aktivitäten sind weiterhin nur mit Impfnachweis, Nachweis einer Genesung oder negativem Test möglich (Symbolfoto).

Im Zollernalbkreis liegt die 7-Tage-Inzidenz am 11. Juni gemäß des Robert-Koch-Institus bei 23,2 und damit am fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Das Landratsamt teilt dazu in einer Pressemitteilung mit, was für die Zollernälbler ab dem 12. Juni gilt.

Auf Basis der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg treten im Kreis ab Samstag, 12. Juni, zusätzlich zur Öffnungsstufe 1, weitreichende Lockerungen der Öffnungsstufe 3 ein.

Ein Auszug der Regelungen ab 12. Juni:

  • Es dürfen sich bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 13 Jahre, Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. Zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus maximal 5 weiteren Haushalten hinzukommen. Das heißt, dass Kindergeburtstage im kleinen Kreis wieder möglich sind.
  • Die Gastronomie darf bis 1 Uhr öffnen.
  • Für den Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte entfallen Click & Meet sowie die Testpflicht. Ein gesteuerter Zutritt und Maske tragen sind jedoch weiterhin notwendig.
  • Bibliotheken, Archive, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen ohne Auflagen wieder öffnen.
  • An allen Schulen (neu: auch weiterführende und berufliche Schulen), Grundschulförderklassen und Schulkindergärten findet Unterricht im Regelbetrieb (Präsenzunterricht) unter Pandemiebedingungen statt. Das Abstandsgebot gilt für Schüler im Unterricht nicht. Masken- und Testpflicht gelten weiterhin.

Der Betrieb und Zutritt zu unter anderem folgenden Einrichtungen bzw. die Teilnahme an folgenden Angeboten und Aktivitäten ist wieder, jedoch nur nach Vorlage eines Test-, Impf-, oder Genesenennachweises, zulässig:

  • Sportanlagen und Sportstätten, Fitness- und Yogastudios sowie vergleichbare Einrichtungen für den Freizeit- und Amateursport können wieder öffnen. Dies gilt für den organisierten Vereinssport sowie den allgemeinen Hochschulsport auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten.
  • Der Betrieb des Gastgewerbes, insbesondere der Schank- und Speisewirtschaften, einschließlich Shisha- und Raucherbars und der gastgewerblichen Einrichtungen im Sinne des § 25 Absatz 2 GastG, ist mit Begrenzung der Anzahl der zeitgleich anwesenden Kunden auf eine Person je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche innerhalb geschlossener Räume und ohne Beschränkung der Anzahl der Kunden auf zugehörigen Außenflächen gestattet.
  • Kulturveranstaltungen, insbesondere Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen sind mit bis zu 500 Teilnehmern im Freien oder 250 Teilnehmern innerhalb geschlossener Räume erlaubt.
  • Der Betrieb von Bädern und Saunen sowie vergleichbaren Einrichtungen ist allgemein gestattet.

Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung mit allen Lockerungen beziehungsweise Regelungen sowie der Feststellung des Gesundheitsamtes, dass die Inzidenz den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unterschritten hat, ist auf der Homepage der Landkreisverwaltung eingestellt.

Weitere Lockerungen in Aussicht

Zudem hat der Zollernalbkreis am Donnerstag, 10. Juni, zum ersten Mal die Inzidenzmarke von 35 unterschritten. Sofern die sinkende Tendenz 5 Tage in Folge anhält, könnten laut Landratsamt gleich zu Beginn der neuen Woche erneut weitere Lockerungen verfügt werden.

Hierzu zählten dann unter anderem der Wegfall der Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufe 1 bis 3, sofern diese ausschließlich im Freien stattfinden, zum Beispiel in der Außengastronomie.

Pauli hält an Inzidenz-Kritik fest

Landrat Günther-Martin Pauli sagt: „Wir freuen uns, dass im Zollernalbkreis die Fallzahlen so konsequent und zügig nach unten gehen.“ Und findet: Mit Besonnenheit und Weitsicht, ohne ungesunden Aktionismus, liegt die sogenannte dritte Welle hinter uns“, wie er in der Pressemitteilung des Landratsamts schreibt.

Jetzt gelte es, über den Sommer in allen Bereichen sinnvolle Langzeitstrategien umzusetzen. Pauli erneuert an dieser Stelle seine Kritik an der Sieben-Tage-Inzidenz als Richtwert. Der Blick in die südlichen Nachbarlandkreise bestätige seiner Meinung nach, dass die „starre Inzidenzwert-Orientierung fragwürdig und unbefriedigend ist“.

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