Weilen macht Nägel mit Köpfen: Das innerörtliche Baugebiet Wettegärten ist jetzt auf dem Weg

Die Erschließung des innerörtlichen Baugebiets Wettegärten in Weilen ist ein Großprojekt der kleinen Gemeinde. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde das weitere Verfahren beraten.

Weilen macht Nägel mit Köpfen: Das innerörtliche Baugebiet Wettegärten ist jetzt auf dem Weg

Das innerörtliche Neubaugebiet Wettegärten schließt direkt an den Dorfmittelpunkt an.

Bürgermeister Gerhard Reiner erläuterte den Gemeinderäten und den Zuhörern zuerst das laufende Verfahren und die Notwendigkeit, rechtzeitig ein neues Baugebiet ausweisen zu können. Im aktuellen Baugebiet Breite, das es seit 1996 gibt, sind nur noch wenige Bauplätze frei. Allein seit dem Jahre 2015 wurden elf Bauplätze verkauft, ein weiterer wird in den nächsten Wochen veräußert.

Es werden schon seit einigen Jahren nur noch Bauplätze an einheimische Interessenten verkauft. Die Nachfrage der jungen Bürger aus dem Ort habe jedoch zugenommen, führte der Bürgermeister aus. Der Gemeinderat hat bereits am 2. Oktober 2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Wettegärten gefasst. Ziel ist es, langfristig weitere Wohnbauflächen für die Einwohner zur Verfügung stellen zu können mit einem Baugebiet, das 21 Bauplätze umfasst.

Bauliche Entwicklung wird sichergestellt

Damit könnte die bauliche Entwicklung von Weilen für die nächsten 20 bis 25 Jahre sichergestellt werden, so Reiner. Das vorgesehene Bebauungsplangebiet umfasst im südlichen Bereich Flächen, die bereits im Flächennutzungsplan von 2006 als Bauflächen vorgesehen waren und weiterhin im nördlichen Bereich Flächen, die neu hinzukommen sollen.

Vom Planungsbüro Fritz und Grossmann wurde der Bebauungsplanentwurf vorgestellt. Dargestellt wurden auch die Ausgleichsmaßnahmen, die wegen der dort vorkommenden Tierarten und wegen der Streuobstbestände nicht unbeträchtlich sind.

Innerörtliche Potenziale ausschöpfen

In der anschließenden Diskussion wurde zudem darauf hingewiesen, dass innerörtliche Potenziale ausgeschöpft werden sollten. Die Gemeinde ist jedoch bereits seit 2018 im Förderprogramm ELR aufgenommen, so dass Eigentümer von älteren Häusern finanzielle Zuschüsse bei Sanierungen, Renovierungen und Umbaumaßnahmen erhalten können. Weiterhin wurde im Gemeinderat darauf verwiesen, dass es noch innerörtliche unbebaute Bauplätze gibt. Zur Klarstellung teilte der Bürgermeister mit, dass es sich dabei ausschließlich um private Bauplätze handelt, auf die die Gemeinde keine Einwirkungsmöglichkeiten hat.

Der Gemeinderat billigte schließlich den Planentwurf und beschloss die Offenlage des Bebauungsplanes. Gleichzeitig soll die Beteilung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen. Der Gemeinderat wird dann zu einem späteren Zeitpunkt über alle vorgebrachten Anregungen und Einwendungen beraten. Erst nach Behandlung der Einwendungen kann der Gemeinderat einen Satzungsbeschluss fassen.