Zollernalbkreis

Wegen langer Trockenheit: Waldbrandgefahr im Zollernalbkreis ist erhöht

23.04.2020

von Pressemitteilung

Wegen langer Trockenheit: Waldbrandgefahr im Zollernalbkreis ist erhöht

© Michael Würz

In der Corona-Zeit ausdrücklich erlaubt: einsame Spaziergänge im Wald, wie hier bei Pfeffingen. Der Grill sollte aber – nicht nur wegen Corona – besser zuhause angeworfen werden: Im Zollernalbkreis besteht erhöhte Waldbrandgefahr.

Ungewöhnlich warme Temperaturen und ausbleibender Regen sorgen derzeit für eine erhöhte Waldbrandgefahr im Zollernalbkreis. Das Landratsamt gibt Tipps zum richtigen Verhalten während dieser Zeit.

Wie Julia Wegner, Pressesprecherin des Balinger Landratsamtes, mitteilt, besteht derzeit nach den Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes eine hohe Waldbrandgefahr im Zollernalbkreis.

Das Risiko für flächenhafte Waldbrände, wie es sie zuletzt in Gummersbach, eine Kreisstadt in Nordrhein-Westfalen, gab, ist im Zollernalbkreis zwar nicht allzu hoch. Dennoch sind Menschen, die in und an Wäldern unterwegs sind, dazu aufgefordert, entsprechende Vorsicht walten zu lassen.

Im Notfall umgehend 112 oder 110

Besonders durch leichtfertigen Umgang mit offenem Feuer bestehe die Gefahr, dass die durch die Wärme ausgetrocknete Vegetation leicht Feuer fängt, das durch Winde schnell an Kraft gewinnen kann.

Zu Waldbränden kommt es in unseren Breitengraden vor allem aufgrund von fahrlässiger Unachtsamkeit oder durch vorsätzliche Brandstiftung.

Laut Landratsamt gehören auch glimmende Zigarettenkippen und sorgloser Umgang mit offenem Feuer zu den häufigsten Nachlässigkeiten. Vom 1. März bis zum 31. Oktober herrscht zudem ein Rauchverbot in Wäldern.

Lager- und Grillfeuer dürfen im Wald grundsätzlich nur an den besonders gekennzeichneten Stellen entzündet werden und müssen nach Ende des Grillens vollständig gelöscht oder mit Erde abgedeckt sein. Gegenwärtig sind die Grillstellen jedoch wegen Corona gesperrt.

Eigene Sicherheit wahren

Im Falle eines Wald- oder Flurbrandes ist sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 oder eine Polizeidienststelle unter der Notrufnummer 110 zu verständigen.

Dabei muss die genaue Angabe des Brandortes, das Ausmaß des Brandes, die Art des Brandes (Erd-, Boden- oder Wipfelfeuer) und die günstigste Zufahrt zum Brandort zu übermitteln.

Unter der Beachtung der eigenen Sicherheit sollte die Bekämpfung des Feuers mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erfolgen. Wenn Wasser, wie in den meisten Fällen, nicht zur Verfügung steht, können andere Maßnahmen hilfreich sein.

Waldbrandgefahr online einsehbar

Hierzu zählen das Austreten kleiner Brandstellen, das Ausschlagen des Feuers mit etwa anderthalb Metern langen Nadelbaumästen, das Abdecken der Brandstelle mit Sand, Kies oder Erde oder auch das Einsetzen eines Feuerlöschers, sofern einer in der Nähe ist.

Damit Einsatzkräfte ungehindert zum Brand kommen können, wird darauf hingewiesen, Anfahrtswege zu jeder Zeit freizuhalten. Ferner ist es wichtig, sich nicht unnötig in Gefahr zu begeben und sich schnellstmöglich gegen den Wind in Sicherheit zu bringen.

Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr sind jederzeit auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes abrufbar.

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